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Anrechnungsfreies Einkommen bei ALG2

Frage von Schlumpffan Schlumpffan

Hallo, ich beschäftige mich gerade mal mit dem Einkommen, dass man bei ALG2 nebenbei haben darf. Aber irgendwie habe ich da, glaube ich, eine Denkblockade.

Also es gibt ja folgende Richtlinien:

100 € sind anrechnungsfrei (100€) ab 100€ - 800€ sind 20% anrechnungsfrei (bis 140€) ab 800€ – 1200€ sind 10% anrechnungsfrei (bis 40€)

Wenn also jemand in der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen von 1200€ hat dürfte er quasi 280€ behalten. Sehe ich das richtig?

Also wird das wirklich so gestaffelt ausgerechnet, oder wären dann einfach 100€ frei und von dem Rest einfach „nur“ 10% weil es ja in die 800 – 1200 Sparte fällt?

Und wird das vom Brutto oder Nettolohn ausgerechnet?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du rechnest nach dem alten Gesetz.

    Nach § 11 b SGB II sind's:

    100 EUR Grundfreibetrag + 20 % über 100 bis 1000 + 10% über 1000 bis 1200/1500.

    Und ja, es wird so gestaffelt gerechnet.

    Vereinfach gesprochen wird der Frei- oder Absetzbetrag vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen.

    Netto ./. Freibetrag = auf den Bedarf anrechnungsfähiges Einkommen.

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    Antwort von Larah10 Larah10
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