Hallo, ich beschäftige mich gerade mal mit dem Einkommen, dass man bei ALG2 nebenbei haben darf. Aber irgendwie habe ich da, glaube ich, eine Denkblockade.
Also es gibt ja folgende Richtlinien:
100 € sind anrechnungsfrei (100€) ab 100€ - 800€ sind 20% anrechnungsfrei (bis 140€) ab 800€ – 1200€ sind 10% anrechnungsfrei (bis 40€)
Wenn also jemand in der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen von 1200€ hat dürfte er quasi 280€ behalten. Sehe ich das richtig?
Also wird das wirklich so gestaffelt ausgerechnet, oder wären dann einfach 100€ frei und von dem Rest einfach „nur“ 10% weil es ja in die 800 – 1200 Sparte fällt?
Und wird das vom Brutto oder Nettolohn ausgerechnet?
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