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Anrechnung Witwerrente auf Altersrente?

Frage von TellMeTheTruthP TellMeTheTruthP

Hallo an alle GuteFrage.net-Experten!

Es geht um folgendes Szenario:

Nehmen wir an, ein noch berufstätiger Mann ist verwitwet. Er erhält Witwerrente. Die Höhe der Witwerrente, die er de facto ausgezahlt bekommt, wird jedes Jahr neu angepaßt an die Höhe seines eigenen (variablen) Arbeitseinkommens. Anders ausgedrückt wird also die Höhe seines Einkommens (anteilig) auf die Höhe der Witwerrente angerechnet.

Wie würde es nach heutigem Stand aussehen, wenn dieser Mann in Altersrente geht. Würde dann auch seine Altersrente auf die Witwerrente angerechnet werden? Oder würde er dann (als Altersrentner) die volle Witwerrente erhalten?

Danke im Voraus für Ihre Expertenmeinung!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lissa Lissa

    Auch die Altersrente wird auf die Witwerrente angerechnet.

    Was an seiner Rente netto über 718 Euro liegt, wird zu 40% von der Witwerrente abgezogen.

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    Antwort von Bodenseehexe Bodenseehexe

    Die Witwerrente wird auch bei Bezug der Alterrente nicht komplett ausgezahlt. Man bekommt dann ca. 60% von der Rente.

    Kommentar von TellMeTheTruthP TellMeTheTruthP

    Ist die Anrechnung denn nicht abhängig von der Höhe des anzurechnenden Einkommens? Ich kann mir kaum vorstellen, dass pauschal ~ 40% von der Witwerrente abgezogen werden.

    Auch vor Bezug der Altersrente werden ja nicht einfach x% abgezogen, sondern es wird geschaut, um wieviel das Einkommen den Freibetrag überschreitet. Der aktuelle Freibetrag liegt m.E. seit 01.07.2009 bei 718,08 Euro (Ost 637,03 Euro). Nur das Einkommen, welches über diesem Betrag liegt, wird in Anrechnung gebracht - und das "nur" zu 40%.

    Dieser 40%-ige anrechenbare Einkommenteil wird dann in Abzug von der 100%igen Witwerrente gebracht. Das bedeutet aber m.E. doch nicht, dass man immer um die 60% der Witwerrente bekommt, oder? Der 40%ige Abzugsbetrag variiert doch von Person zu Person, ebenso wie die Höhe der Witwerrente - und so ist doch auch das Verhältnis zwischen Abzugsbetrag und Witwerrente immer unterschiedlich und nicht pauschal 60%. Oder steh ich jetzt ganz auf dem Schlauch?

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