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anrechnung Wartesemester

Frage von faralda faralda

Ich habe 2007 meine Fachhochschulreife erlangt, dann eine Ausbildung gemacht und ein Jahr gearbeitet. 2011 wollte ich studieren, habe aber keinen Platz bekommen und mache nun die Berufsoberschule mit der ich im Juli fertig werde. Meine Frage:

Wenn ich mich nun mit meinem neunen Zeugnis (und besserem Schnitt) an der FH bewerbe, zählt dann nur der "neue" Schnitt, oder bekomme ich auch noch die "alten" Wartensemester angerechnet, oder verfallen die weil ich nun ein neues Zuganszeugnis habe?

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Antworten (2)

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    Antwort von user1196 user1196

    Stell die Frage lieber hier : http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/

    Kommentar von faralda faralda

    Habe nun auch schon die Zulassungsstelle "meiner" FH angeschrieben^^ Die werden es denke ich am besten wissen^^

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    Antwort von xxEselchenxx xxEselchenxx

    wenn das bei FHs nicht anders ist als bei der uni: WS zählen solange wie du nicht an einer deutschen Uni, wie gesagt kenne mich in sachen FH nicht aus, eingeschrieben bist. wenn du arbeitest laufen die WS (an der uni) weiter

    Kommentar von faralda faralda

    Mir geht es eher darum, ob meine seit 2007 gesammelten Wartesemester verfallen, weil ich nun eine neue Zugansberechtigung mit dem neuen Zeugnis bekomme... ob ich da nun mit nem tollen neuen schnitt mit bewerben muss, oder ob da dann noch 10 Wartesemester zu kommen^^

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    nicht dass wir jetzt aneinader vorbeireden: deinen 2007ner abschluss, mit dem hättest du (abschlusstechnisch) schon die zugangsvoraussetzungen für das studium gehabt, aber es eben aus gewissen gründen damals noch nicht antreten können. darf ich dich fragen, welchen abschluss du vorher/heute hast und um welchen studiengang es konkret geht. dann findet sich bestimmt auch eine konkrete antwort. würde mich jetzt ehrlich gesagt selbst interessieren

    Kommentar von faralda faralda

    2007 hätte ich schon an die fh gehen können, habe aber eine ausbiludng angefangen. 2010 bin ich mit der ausbiludng fertig geworden und habe bis 2011 gearbeitet. 2011 wollte ich bwl studieren, bin aber nicht zugelassen worden, der schnitt war zu schlecht und 1 wartesemester hat für die zulassung leider gefehlt^^ darum habe ich die 13. klasse angefangen und mache nun meine fachgebundenen hochschulreife. Da bekomme ich ja nun ein zeugnis mit dem ich mich bewerben möchte, weil der schnitt einfach besser ist. Und meine frage ich:

    Werden zu dem neunen Zeugnis noch meine seit 2007 gesammelten wartesemester angerechnet oder muss ich quasi nu neu anfangen zu sammen, weil ich eine neuen notendurschnitt (also eine neue zugangsberechtigung) habe?^^

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    ich habe grade gesucht - und gefunden. laut diesen beiträgen muss man sich mit dem letzten zeugnis bewerben. und da du mit dem neuen abschluss noch keine WS gesammelt hast, würde ich sagen, werden dir auch keine angerechnet

    Kommentar von faralda faralda

    das wäre natürlich doof^^ aber danke^^ ich suche auch die ganze zeot und finde nichts vernünftiges^^

    Aber: vielen danke für deine Mühen^^

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    laut HVO wollen die das zuletzt erworbene zeugnis haben. nur einige ausnahmen akzeptieren das, womit der student "eine bessere chance hat".... spricht in meinen augen aber nicht für die qualität einer hochschule.

    naja, ich wünsch dir tortzdem viel erfolg. an deiner stelle würde ich einfach beim nächsten hochschulberater oder an der FH direkt anrufen und fragen. ist echt schwer mal eine konkrete verordnung zu deiner frage zu finden, daher ist das alles eher spekulation und wäre mir an deiner stelle zu ungewiss.

    Kommentar von faralda faralda

    Ja, ich habe nun einfach mal zur Zulassungssstelle meiner FH geschrieben^^ Denn ich habe die Zulassung zur FH ja schon seit 2007, nur die Zulassung für fachgebundene UNI Studien is neu^^ Ich lasse mich mal überraschen was die so sagen ^^

    Kommentar von faralda faralda

    Antwort Zulassungsstelle:

    Welche Wartesemester Sie bekommen ist abhängig von der Zugangsberechtigung mit der Sie sich bewerben. Das bedeutet: Wenn Sie sich mit der FH Reife von 2007 bewerben, dann bewerben Sie sich automatisch mit den anfallenden Wartesemestern seit dieser Zugangsberechtigung. Wenn Sie sich mit ihrer „neuen“ Zugangsberechtigung von 2011 bewerben, dann werden die Wartessemester automatisch ab diesem Datum gerechnet. Mit welcher Voraussetzung Sie sich bewerben ist 1. abhängig von dem Ort/Studiengang (Uni oder Hochschule) und 2. von den Zugangsbedingungen: So kann es Sinn ergeben, dass Sie sich mit Ihrer „alten“ Zugangsberechtigung bewerben, wenn Sie über die angefallenen Wartesemester ein Chance haben, bzw. mit der „neuen“ wenn Ihr Notendurchschnitt Ihnen die besseren Chancen bietet. <

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    na das ist doch eine gute nachricht, die FH bietet dir die möglichkeit zu wählen, das machen ja nicht alle so. also dann rechne dir das gut durch. nett von dir, dass du dich nochmal gemeldet hast, die aussage deckt sich ja dann mit den infos die wir gefunden haben.

    drück dir die daumen, alles gute

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