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Anrechnung von Überstunden auf ALG 1 ?

Frage von BettinaBettina BettinaBettina

Hallo, ich habe einen befristeten Vertrag, der am 31.12.10 ausläuft. Jetzt habe ich noch 50 Überstundenund 5 Urlaubstage, die mir mit der Januar-Abrechnugn ausbezahlt wird. ab 01.01.11 bin ich arbeitslos und werde ALG 1 bekommen. Werden die Überstunden und der Urlaub so angerechnet, dass ich erst später mit dem Arbeitslosengeld beginnen kann ? Oder bekomme ich Arbeitslosengeld und das Geld dazu ? Vielen Dank !

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bellami Bellami

    Das Geld dazu? lach Ähm, nein....das wird dir hübsch abgezogen :) Die verschenken doch nichts ;) Ich wünsch dir, dass du bald einen neuen Job findest! Viel Glück! :)

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Abgezogen würde es nur bei ALG 2.

    Kommentar von Sokrates2010 Sokrates2010Sokrates2010

    Das ist richtig so; allerdings glaube ich nicht, dass die Überstunden etc. in seine ALG1-Berechnung einfließen; es sind "Sonderzahlungen", die nichts mit dem regelmäßigen Lohn/Gehalt zu tun haben.

    Kommentar von BettinaBettina BettinaBettina

    Danke für Deine Antwort !

    Wichtig wäre für mich, ob ich "volles" ALG bekomme, obwohl ich noch Überstunden-geld bekomme.

    Weisst DU da etwas ?

    DAnke Bettina

    Kommentar von Bellami BellamiBellami

    ALG 1 auch. Habe damals auch Urlaubsgeld bekommen, da wurde Regelsatz pro Tag berechnet und geschaut, wie lange dann mein Urlaubsgeld reicht und ALG 1 nur Anteilig für die restlichen Tage des Monats gezahlt.

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    1.) Die Höhe von ALG 1 berechnet sich aus dem beitragspflichtigem Verdienst Deines letzten Arbeitsplatzes. Wenn also Dein Urlaubsgeld mit in die Berechnung Deiner Sozialabgaben - und somit auch der Höhe Deiner Abgaben in die Arbeitslosenversicherung - eingeflossen ist ( und das tut es in der Regel), wird es auch mit herangezogen wenn es um die Höhe Deines ALG 1 Anspruches geht. Schließlich ist Dein jährl. Bruttoverdienst dadurch gestiegen. 2.) Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung. Der Fragesteller redet von Überstunden und Urlaubstagen.

    Kommentar von Bellami BellamiBellami

    Mein Fehler..ich hab mich nicht klar genug für jeden hier ausgedrückt: ich meinte offene Urlaubstage, die ausgezahlt wurden augenroll Ich hab selbst gelesen was er fragt, da werd ich nicht von irgendwas anfangen, was er nicht wissen will....

    Kommentar von BettinaBettina BettinaBettina

    Danke für die Antwort ! Heisst das, dass ich solange kein ALG 1 bekomme, wie das Geld für den Urlaubsanspruch aufgebraucht ist ? Und bei den 50 Überstunden ? wird da genauso verfahren ? Danke Bettina

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    @BettinaBettina: Nein. Das heißt, daß Du ab dem 1.1. Anspruch auf ALG 1 hast und die Höhe der Leistung auch aus Deinem Verdienst für die geleisteten Überstunden berechnet wird.

    Kommentar von Bellami BellamiBellami

    Sorry für das "er", Bettina!!! Also, die ausgezahlten Resturlaubstage werden angerechnet, Überstunden nicht.

    Kommentar von BettinaBettina BettinaBettina

    DANKE !!! d.h. dann bekomme ich ALG 1 erst einige Tage später wenn der Urlaubsanspruch weg ist

    Aber was ist mit den 50 Überstunden ? werden diese mir ebenso angerechent ? Bekomme ich dann erst später ALG 1 ?

    Danke Bettina

    Kommentar von BettinaBettina BettinaBettina

    Danke für Deine Antwort !

    Habe ich es richtig verstanden, dass ich bei ALG 1 das Geld für Urlaubs-anspruch und die Überstunden behalten darf ?

    Oder wird es mir beim ALG 1 angerechnet und ich bekomme weniger ALG 1 ?

    Danke

    Bettina

  • 0
    Antwort von Lucas Lucas

    Du bekommst diese Geld zusätzlich zum ALG 1. Ferner fließtes mit in die Berechnung über die Höhe Deines ALG 1 - Anspruches ein.

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