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Anrechnung von laufenden Kosten bei Erbschaft Haus

Frage von colt0815 colt0815

Hallo!

Folgende Ist-Situation:

Haus ca. 35 Jahre alt darin wohnen sei ca. 10 Jahren meine Familie (2 Erw. + 2 Kinder) und die Mutter meiner Frau.

Die Mutter meiner Frau bekommt monatlich einige hundert Euro (~ Miete) von uns bezahlt, sowie beteiligen wir uns "zusätzlich" an Ölabrechnungen, Strom/Wassernachzahlungen mit 50%. Ebenfalls geteilt werden laufende Kosten für Sanierungen (Dach, neue Heizungsanlage, Steigenhaussanierung, etc..) sowie laufende Instandhaltungs/Wartungsarbeiten (vom Rasenmähen, Heckenschneiden bis zum Ausmalen etc..) werden laufend von uns getätigt.

Meine Frau hat nun eine Schwester. Wenn jetzt die Mutter stirbt, wird dann beim Verkauf oder bei Ablöse etwas von den laufend in das Objekt gesteckten Kosten angerechnet?

Danke!

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Antworten (2)

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn überhaupt und dann sofern es dafür einduetige Belege gibt, können Instandhaltungskosten Modernisierungen in Anrechnung kommen. Da z.B, die neue Heizungsalage oder Steigenhaussanierung. Wobei mit Steigen... Stiegen... verstehe.

    Aus den Belegen muss eindeutigig hervorgehen dass die Zahlungen von Euch erfolgten. Oder aber muss durch Kontoauszüge belegt werden können dass die Zahlungen von Euch erbracht wurden.

  • 0
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Zuerst wollte ich "Nein" schreiben, aber so einfach ist das nicht. Ich korrigiere als auf "fast nichts"...

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