Frage von haui14 12.01.2012

Anrechnung von Einnahmen auf ALG1, Arbeitslosengeld 1

  • Antwort von MartinStadie 13.01.2012

    Hallo,

    sobald Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur zwar zur Verfügung stehen, dafür müssen Sie Ihr Gewerbe aber NICHT abmelden. Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb werden - ab einer individuellen Höhe - auf die Leistungen der Agentur angerechnet.. Wie hoch IHR "Nebenverdienst" genau sein darf (ohne dass es zu Kürzungen beim ALG1 kommt), müssen Sie sich von der Leistungsabteilung der Agentur berechnen lassen, da Sie als Gewerbetreibender auch Steuern, SV-Beiträge, Werbungskosten und einen Freibetrag von 165 Euro ansetzen können (§ 141 SGB III).

    MfG Martin Stadie http://www.GruenderAgentur.com

  • Antwort von johnnymcmuff 12.01.2012

    Ich denke die Agentur für Arbeit ist der bessre Ansprechpartner.

    Man kann dort auch anrufen.Es gibt eine Hotline.

    Also fix an Telefon und anrufen!

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