Anrechnung von Einnahmen auf ALG1, Arbeitslosengeld 1
Hallo,
habe im Zuge meiner Selbständigkeit fast 3 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Da mein Unternehmen nicht genug abwirft, sehe ich mich angehalten, in Kürze arbeitslos zu melden. Anspruch habe ich darauf....meine Frage nur: MUSS ich mein Gewerbe abmelden um Arbeitslosengeld zu erhalten? ist es richtig, dass Einnahmen über 165.- auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden?
Ich bitte um ernstgemeinte Zuschriften.... vielen Dank vorab!!!!!
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Antwort von MartinStadie 13.01.2012
Hallo,
sobald Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur zwar zur Verfügung stehen, dafür müssen Sie Ihr Gewerbe aber NICHT abmelden. Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb werden - ab einer individuellen Höhe - auf die Leistungen der Agentur angerechnet.. Wie hoch IHR "Nebenverdienst" genau sein darf (ohne dass es zu Kürzungen beim ALG1 kommt), müssen Sie sich von der Leistungsabteilung der Agentur berechnen lassen, da Sie als Gewerbetreibender auch Steuern, SV-Beiträge, Werbungskosten und einen Freibetrag von 165 Euro ansetzen können (§ 141 SGB III).
MfG Martin Stadie http://www.GruenderAgentur.com
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Ich denke die Agentur für Arbeit ist der bessre Ansprechpartner.
Man kann dort auch anrufen.Es gibt eine Hotline.
Also fix an Telefon und anrufen!
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Die sagen nur was sie sagen wollen....man bekommt oftmals nicht das was einem zusteht. Habe gehört, dass wenn man die Nebenbeschäftigung ( weniger als 15 Wochenstunden ) ausführt, die man vor Arbeitslosenmeldung bereits gemacht hat, die Anrechnung von mehr als 165.- hinfällig ist.