1

Anrechnung von Einmalbezügen/Abfindung auf die a.) Rente wg voller Erwerbsminderung b.) Sozialhilfe

Frage von alfa18 alfa18

Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung seit 04/2008( befristet bis 03/2012). Das Arbeitsverhältnis ruhte bisher, wird jedoch per 31.03.2011 aufgelöst. Im März 2011 werden Weihnachtsgeld für 2007 und 2008 ausgezahlt und Urlaubsabgeltung für die Jahre 2007 bis 2009. Dazu kommt eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehaltes. Meine Fragen: a.) In welchem Umfang wird der Auszahlungsbetrag auf die Rente angerechnet? Bleiben die Ansprüche, die bis zu meinem Rentenbeginn entstanden sind, unberücksichtigt? b.) Ich bekomme ergänzungsweise Sozialhilfe. Welche Anrechnung erfolgt hier? c.) Welche gesetzlichen Abzüge in der Sozialvers. werden von meinem Arbeitgeber vorgenommen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Bei der Rente wird dein Entgelt angerechnet, in dem Monat, wo du es gezahlt bekommst. Bei der Sozialhilfe wird dein Entgelt und dein gesamtes Vermögen mit angerechnet (also auch deine Abfindung). Mfg

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.