Hallo,
weiß jemand, ob beim Bezug von Arbeitslosengeld Beteiligungen an Firmen (GmbH oder Co KG) angerechnet werden? Ist nicht viel, aber wäre dennoch interessant zu wissen.
Bin gespannt auf die Antworten und danke schon mal im voraus
Gruß willie
Hallo,
weiß jemand, ob beim Bezug von Arbeitslosengeld Beteiligungen an Firmen (GmbH oder Co KG) angerechnet werden? Ist nicht viel, aber wäre dennoch interessant zu wissen.
Bin gespannt auf die Antworten und danke schon mal im voraus
Gruß willie
Angaben werden auch auf Alg II übertragen und somit angerechnet.Du darfst also bei Hartz IV (Alg II) die"Firmenanteile"veräussern" und würde dies schon bei Alg I anraten, bzw.auslagern,formal auf Kinder oder Familienangehörigen Übertragen/Sparbuch für Ausbildung-Kinder eröffnen.
Alles andere würde mich schwer wundern, das wäre ja gar unfair anderen Beziehern gegenüber wenn solche "Nebeneinkünfte" anrechnungsfrei blieben.
Wirklich qualifiziert beantworten kann dir die Frage aber nur dein Sachbearbeiter bei der Agentur.
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