Hallo ShivaCosma,
Sie schreiben:
ich erhalte inzwischen eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente und das Arbeitsverhältnis wurde beendet. Nun hat mir mein ehemaliger Betrieb auch eine Betriebsrente zugesagt. Ich weiß auch wieviel das sein wird. Wird diese Rente mit der bisherigen Erwerbsminderungsrente verrechnet oder fallen hier nur die "üblichen" Abzüge und Steuern an?<
Antwort auf Ihre Frage finden Sie unter diesem Link in der zutreffenden Broschüre des BMAS.
Der Link ist ungekürzt!
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsren...
Darin heißt es unmißverständlich:
Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich,
mindern also nicht meine Rente?
Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich!
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
Betriebsrenten,
beamtenrechtliche Pensionen,
Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen),
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns
aus selbstständiger Tätigkeit sind,
Einkünfte aus Vermögen.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich hätte teilweise weiter gearbeitet, aber es ist mir weder gesundheitlich möglich, noch wollte oder konnte mich der bisherige Arbeitgeber weiter "halb" beschäftigen.
Ich will also nicht die volle EM-Rente beantragen. Ich muss. Und nun warte ich auf den Bescheid. Sonst muss ich natürlich zum Arbeitsamt und meine "teilweise Arbeitskraft" zur Verfügung stellen. Obwohl man mir dort auch schon sagte, dass das so keinen Zweck hätte.
Ich erhalte dann erst ALG 1 und dann, wie andere auch, (natürlich mit der teilweisen EM-Rente verrechnet) ALG2. Bis ein Wunder passiert, ich plötzlich genese oder sonstwie passende Arbeit finde.
ok. Sonst hätte ich dir jetzt geraten die volle zu beantragen. Alles Gute und bei Fragen kannste dich jederzeit melden. Mfg