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Anrechnung von Betriebsrente auf Erwerbsminderungsrente

Frage von ShivaCosma ShivaCosma

Hallo,

ich erhalte inzwischen eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente und das Arbeitsverhältnis wurde beendet. Nun hat mir mein ehemaliger Betrieb auch eine Betriebsrente zugesagt. Ich weiß auch wieviel das sein wird. Wird diese Rente mit der bisherigen Erwerbsminderungsrente verrechnet oder fallen hier nur die "üblichen" Abzüge und Steuern an?

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Antworten (4)

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    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo ShivaCosma,

    Sie schreiben:

    ich erhalte inzwischen eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente und das Arbeitsverhältnis wurde beendet. Nun hat mir mein ehemaliger Betrieb auch eine Betriebsrente zugesagt. Ich weiß auch wieviel das sein wird. Wird diese Rente mit der bisherigen Erwerbsminderungsrente verrechnet oder fallen hier nur die "üblichen" Abzüge und Steuern an?<

    Antwort auf Ihre Frage finden Sie unter diesem Link in der zutreffenden Broschüre des BMAS.

    Der Link ist ungekürzt!

    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsren...

    Darin heißt es unmißverständlich:

    Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente? Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich!

    Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, beamtenrechtliche Pensionen, Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind, Einkünfte aus Vermögen.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

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    Antwort von Moebelwerker Moebelwerker

    Betriebsrenten werden nicht mit deiner Rente verrechnet. Hir noch ein link wo du das nachlesen kahttp://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsren...

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Mal ne andere frage: Du kriegst jetzt teilweise Rente. Ja? Und ein Arbeitsverhältnis ist aufgelöst? Warum? Da müsstest du doch teilweise weiterarbeiten oder? Sonst ergibt die teilweise Rente doch keinen Sinn. Oder willst du jetzt wo das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, auf volle Rente gehen/beantragen? Mfg

    Kommentar von ShivaCosma ShivaCosma

    Ich hätte teilweise weiter gearbeitet, aber es ist mir weder gesundheitlich möglich, noch wollte oder konnte mich der bisherige Arbeitgeber weiter "halb" beschäftigen.

    Ich will also nicht die volle EM-Rente beantragen. Ich muss. Und nun warte ich auf den Bescheid. Sonst muss ich natürlich zum Arbeitsamt und meine "teilweise Arbeitskraft" zur Verfügung stellen. Obwohl man mir dort auch schon sagte, dass das so keinen Zweck hätte.

    Ich erhalte dann erst ALG 1 und dann, wie andere auch, (natürlich mit der teilweisen EM-Rente verrechnet) ALG2. Bis ein Wunder passiert, ich plötzlich genese oder sonstwie passende Arbeit finde.

    Kommentar von ichhierundda ichhierunddaichhierundda

    ok. Sonst hätte ich dir jetzt geraten die volle zu beantragen. Alles Gute und bei Fragen kannste dich jederzeit melden. Mfg

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    Antwort von apskatze apskatze

    ich habe mir die Betriebsrente auf ein mal auszahlen lassen. Da ist dann aber zu beachten , das das Finanzamt eventuell die Hände aufhällt ! Aber so hatte ich keinerlei andere Probleme wegen Zusatzeinkommen.

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