Anrechnung Rentennachzahlung?
ich habe zu folgendem Problem eine Frage. Ich war seit 1.10.2015 krank geschrieben und bekomme ab 30.06 16 Frührente.Da natürlich diese Rente nicht sehr viel ist,bekomme ich vom Amt für soziales noch Leistungen der Grundsicherung.ab dem 1.5.16.Nun hat die Rentenversicherung die Rentennachzahlung vom Zeitpunkt der Antragsstellung( Frührente) an die Krankenkasse zurückbezahlt,was ja auch selbstverständlich ist.Nun bekomme ich noch von der Rentenkasse noch eine Rentennachzahlung,da die Krankenkasse ihr KG komplett zurückbekommen hat.Die Nachzahlung bekomme ich vom 1.10.15-31-05.16 Wird nun die gesamte Rentennachzahlung,welche ja eine nachträgliche Rente ist und im Verhältnis zum Kg höher lag angerechnet oder muss ich dann nur für den Monat Mai ein Teil der Rentennachzahlung zurückbezahlen,da ich ja in diesen Monat schon Grundsicherung bekommen habe.
1 Antwort
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, also der Monat in dem Du das Geld erhälst.
Ab hier würde das Sozialamt versuchen zu verrechnen.
Allerdings hast Du ein Recht auf ein Schonvermögen, das Dir verrechnungsfrei verbleiben muss ( um 150€ pro Lebensjahr).
Weil Amtsschimmel wirst vermutlich einen neuen Antrag auf GruSi stellen müssen und hier die Zahlung als Vermögen eintragen müssen.
Würden die also kürzen kannst Du Widerspruch einlegen und eben auf das Schonvermögen hinweisen.