Anrechnung Rentennachzahlung?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, also der Monat in dem Du das Geld erhälst.
Ab hier würde das Sozialamt versuchen zu verrechnen.

Allerdings hast Du ein Recht auf ein Schonvermögen, das Dir verrechnungsfrei verbleiben muss ( um 150€ pro Lebensjahr).

Weil Amtsschimmel wirst vermutlich einen neuen Antrag auf GruSi stellen müssen und hier die Zahlung als Vermögen eintragen müssen.
Würden die also kürzen kannst Du Widerspruch einlegen und eben auf das Schonvermögen hinweisen.