hallo! ich habe da mal eine frage! :-) wie solls auch anders sein auf dieser plattform. ich habe vor mit meiner tochter vorübergehend zu meinem freund in ein anderes bundesland zu ziehen damit ich in diesem bundesland unterstützung für eine tagespflege-betreuung für meine tochter kriege! das jugendamt in meinem jetzigen bundesland fühlt sich dafür nicht zuständig (weil anderes bundesland) und stellt sich bei der unterstützung quer! ich habe in dem neuen bundesland seit dem 15.5.11 einen festen job und eine 40h/woche. dadurch kann ich meine tochter nur in dem neuen bundesland in eine betreuung geben. zum glück ist mein lebenspartner zur zeit noch zu hause (bein gebrochen) sodass er auf meine tochter aufpassen kann wenn ich arbeiten gehe. nun meine frage: wenn ich jetzt (solange bis ich eine eigene wohnung habe) mit meiner tochter zu meinem partner ziehe, wird er dann bei der berechnung für die kosten der tagespflege für meine tochter mit angrechnet???
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Anrechnung Lebenspartner beim Jugendamt???
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moppi0706
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