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Anrechnung Lebensparten Elterngeld

Frage von bandin bandin

Hallo,

unser kleiner Sonnenschein ist am 19.01.2010 geboren und wir haben Elterngeld beantragt. Elterngeld hab ich beantragt, da ich Familienversichert bin bei meiner Frau und somit kein eigenes Einkommen habe. Ich habe vergessen die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld beizulegen und der nette Herr von der Elterngeldstelle sagte, dass ich die Bescheinigung von Arbeitgeber meiner Frau einreichen soll, da Sie angerechnet wird.

Ist das war? Ich mein wir haben auf meinen Namen beantragt und nur die Mindeszahlung (300 Euro) beantragt. Was hat meine Frau damit zu tun? Das Mutterschaftsgeld kann ich verstehen, aber das Geld soll doch an mich gehen, weil ich zu Hause bleibe für die Betreuung unseres kleinen. Irgendwie glaub ich der von der Elterngeldstelle hat das nicht gerallt.

Also wird meine Frau ihr gehalt angerechnet oder nicht? Bin dankbar für jede Hilfe

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von hermaphrodit hermaphrodit

    Oh doch, und das, was der Sachbearbeiter haben wollte, ist völlig korrekt, denn:


    Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bezogen hat, gelten als von ihr verbraucht im Sinne des Elterngeldes. Das heißt: du wirst vermutlich für 12 Monate Elterngeld beantragt haben und die 12 Monate kannst du nur dann bekommen, wenn deine Frau nicht mehr als höchstens 2 Lebensmonate Mutterschaftsgeld bezogen hat oder bezieht. Euer Kind ist am 19.01. geboren, das heißt, wenn sie bis zum 19.03. (Beginn des 3. Lebensmonat) Mutterschaftsgeld beziehen würde, könntest du selbst nur noch 11 Monate Elterngeld beziehen.


    Auf jeden Fall wird dieses Mutterschaftsgeld nicht bei deinem Elterngeld angerechnet, das hast du vermutlich falsch verstanden. Denn die ganzen PC-Programme zum Elterngeld würden eine Anrechnung garnicht zu lassen bei Männern (logischer Mechanismus)

    Kommentar von KW1980 KW1980KW1980

    alles völlig korrekt, es geht nicht um die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes, sondern darum, wieviel Monate Elterngeld dir zustehen !

  • 0
    Antwort von Fragen1001 Fragen1001

    Da in der Regel immer noch die Frauen das Elterngeld beantragen, erscheint es mir nach Deinen Ausführungen wirklich so, dass der Sachbearbeiter die Automatik in seinem Gehirn noch angeschaltet hatte!

    Wenn Du kein eigenes Einkommen hattest und das Elterngeld beantragst und die Erziehung Deines "Sonnenscheins" übernimmst, dann hast Du, wie Du selber sagst, Anspruch auf die 300 € monatlich in dieser Zeit. Bei einer Hausfrau im umgekehrten Fall hätte man das genau so gehandhabt.

    Vielleicht will man beim Amt aber immer auch generell das Familieneinkommen ermitteln. Aber das wäre in diesem Fall eigentlich nicht nötig. Es sei denn, die Mutter des Kindes möchte zwischendurch ihren Anspruch auf Erziehungszeit geltend machen. Dann lägen schon alle Unterlagen vor und die Bearbeitung geht schneller.

    Es wäre gewiss viel einfacher, Du würdest den zuständigen Sachbearbeiter selber fragen! Oder erkundige Dich beim Versorungsamt.

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    Antwort von Arschkrampe2009 Arschkrampe2009

    Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld während der 8 wochen mutterschutz verrechnet.

    Kommentar von bandin bandin

    Das ist mir klar, aber auch das Gehalt meiner Frau?

    Kommentar von Arschkrampe2009 Arschkrampe2009Arschkrampe2009

    Sie bekommt Krankengeld + Mutterschaftsgeld + Elterngeld = vorheriger Nettolohn, 8 Wochen lang und geht danach wieder zur arbeit.

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