Hallo alle zusammen, wir haben ein Problem und suchen Hilfe.
Mein Lebensgefährte ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder. Außerdem läuft eine Einkommenspfändung wegen eines Hausdarlehens. Bei der Errechnung des Pfändungsfreibetrags berücksichtigt das Vollstreckungsgericht allerdings nur den Unterhalt für ein Kind. Ist das rechtens? Worauf begründet sich dies?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Briseis
könnte man so sehen. Man müsste aber den Beschluss des Gerichtes kennen. Eventuell ist ja ein Kind auch kein leibliches Kind.