1

Anrechnung des Verdienstes vom Mann an BAföG trotz Trennung.

Frage von Tuktuk172 Tuktuk172

Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe auf schnelle Antwort. Und zwar: ich bin 25, verheiratet und fange jetzt bald an zu studieren nachdem ich dieses Jahr ziemlich erfolgreich mein Fachabitur nachgehot habe. Da sowas auch einige charakterliche Veränderungen mit sich bringt, habe ich mich von meinem Mann getrennt, Details bezüglich der Trennung sind ja eher unwichtig. ;) Nun würde mich mal interessieren ob das Einkommen von meinem Ex, bei meinem BAFöG- Antrag, trotz dauerhaftem getrennt Leben angerechnet wird? Kann mir irgendjemand bitte sagen wie das so läuft. Ich will mich so schnell wie es geht scheiden lassen aber das ist ja auch immer eine Frage des Geldes, leider! Ich würde ungern Geld von meinem Ex annehmen wollen, wenn das BAFöG zu gering ausfällt. Irgendwann möchte man das ja auch hinter sich lassen.

Ich freue mich auf schnelle Antworten, die hoffentlich erfreulih sind.

Liebe Grüße

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von janedoe0815 janedoe0815

    Lebt ihr denn noch zusammen? Dann könnte es Probleme geben, weil er gesetzlich zum Unterhalst verpflichtet ist!...Auch bei getrennten Wohnungen. Ist die scheidung schon "beantragt...bei Anwalt? Ein Anwalt oder Anwältin könnte zumindest bescheinigen, das ihr getrennt seid ....

    Kommentar von Tuktuk172 Tuktuk172

    Also wir leben schon seit gut einem Jahr nicht mehr zusammen. Beantragt ist die Scheidung noch nicht. Wie gesagt, es kostet ja so einiges und mein Ex stellt sich da auch irgendwie quer. Leider gottes! Ich hab mir das ja schon gedacht, dass es weniger Geld gibt, wenn wir nocht offiziell geschieden sind aber er wollte das nicht hören. Oh man.... langsam macht sich bei mir Verzweifelung breit.

    Kommentar von janedoe0815 janedoe0815janedoe0815

    ok....dein Familienstand ist jetzt " getrennt lebend...gib das mal so an... und schreibe dazu das du keinerlei Unterhal erhälst Verzweifeln brauchst du nicht! ansonsten MUß er eben zahlen, wenn er sich so quer stellt Du kannst für die scheidung "prozesskostenhilfe beantragen

    Kommentar von Tuktuk172 Tuktuk172

    Ich danke dir für deine Antwort. :) Ich hätte mich beim Studentenwerk an der FH persönlich erkundigt aber die sind während der Semesterferien immer eher sperrlich zu erreichen. Ja, das mit der Prozesskostenhilfe habe ich schon gehört. Sowieso bin ich mit dem Thema Scheidung derzeit leicht überfordert... aber naja dann hätte ich auch nicht heiraten dürfen. ^^

    Vielen Dank nochmal. :)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.