Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe auf schnelle Antwort. Und zwar: ich bin 25, verheiratet und fange jetzt bald an zu studieren nachdem ich dieses Jahr ziemlich erfolgreich mein Fachabitur nachgehot habe. Da sowas auch einige charakterliche Veränderungen mit sich bringt, habe ich mich von meinem Mann getrennt, Details bezüglich der Trennung sind ja eher unwichtig. ;) Nun würde mich mal interessieren ob das Einkommen von meinem Ex, bei meinem BAFöG- Antrag, trotz dauerhaftem getrennt Leben angerechnet wird? Kann mir irgendjemand bitte sagen wie das so läuft. Ich will mich so schnell wie es geht scheiden lassen aber das ist ja auch immer eine Frage des Geldes, leider! Ich würde ungern Geld von meinem Ex annehmen wollen, wenn das BAFöG zu gering ausfällt. Irgendwann möchte man das ja auch hinter sich lassen.
Ich freue mich auf schnelle Antworten, die hoffentlich erfreulih sind.
Liebe Grüße
Also wir leben schon seit gut einem Jahr nicht mehr zusammen. Beantragt ist die Scheidung noch nicht. Wie gesagt, es kostet ja so einiges und mein Ex stellt sich da auch irgendwie quer. Leider gottes! Ich hab mir das ja schon gedacht, dass es weniger Geld gibt, wenn wir nocht offiziell geschieden sind aber er wollte das nicht hören. Oh man.... langsam macht sich bei mir Verzweifelung breit.
ok....dein Familienstand ist jetzt " getrennt lebend...gib das mal so an... und schreibe dazu das du keinerlei Unterhal erhälst Verzweifeln brauchst du nicht! ansonsten MUß er eben zahlen, wenn er sich so quer stellt Du kannst für die scheidung "prozesskostenhilfe beantragen
Ich danke dir für deine Antwort. :) Ich hätte mich beim Studentenwerk an der FH persönlich erkundigt aber die sind während der Semesterferien immer eher sperrlich zu erreichen. Ja, das mit der Prozesskostenhilfe habe ich schon gehört. Sowieso bin ich mit dem Thema Scheidung derzeit leicht überfordert... aber naja dann hätte ich auch nicht heiraten dürfen. ^^
Vielen Dank nochmal. :)