Eine Schülerin 18 Jahre alt hat einen Nebeverdienst (unter 400 €) Ihr Vater will jetzt seine Unterhaltszahlungen kürzen. Gibt es dafür einen Freibetrag, den sie anrechnungsfrei verdienen darf?
Antworten (5)
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3Antwort von
inicioinicio
eltern muessen bis zum 25 lebensjahr fuer ihre kinder unterhalt zahlen. es kommt auf den verdienst des vaters an - er kann den unterhalt nicht willkuerlich kuerzen -auch wenn die tochter eigenes geld verdient!
wie hoch ist der unterhalt ? - norfalls beim jugendamt nachfragen
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1Antwort von
BuddyOverstreetBuddyOverstreet
Eine Schülerin hat keinen Nebenverdienst, das hiesse ja, dass sie einen Hauptverdienst hat. Die Schülerin wird i.d.R. auch keine Lohnsteuerkarte haben.
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Grundsätzlich ist der Verdienst der Schülerin überobligatorisch, also anrechnungsfrei.
Wenn jedoch ein Einkommen in dieser Höhe regelmäßig erzielt wird, kann es hälftig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.
Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist ja auch immer die Bedürftigkeit. Diese wird durch eigenes Einkommen des Berechtigten gemindert.
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ChrisD87 oha das ist immer so kompliziert, sorry kenne ich mich nicht aus :S
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0Antwort von
dirodadiroda
Erst wenn sie mehr als 8200 Euro im Jahr selbst verdient kann der Kindesunterhalt gekürzt werden.
Kommentar von
EifelmenschEifelmensch Blödsinn!
Bei einem so hohen eigenen Einkommen würde vermutlich jeglicher Unterhaltsanspruch verfallen.
Die Unterhaltshöhe errechnet sich bei Volljährigen aus den Einkommen beider Eltern!
Eigener Verdienst, kann wenn er regelmäßig erzielt wird, teilweise angerechnet werden.