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anrechnung des des nebenjobs (babyjahr)?

Frage von mahaenvoy mahaenvoy

ich hatte vor meiner elternzeit ein einkommen von 331 euro netto (teilzeitjob). ich könnte diesen jetzt wieder aufnehmen während der elternzeit. arbeite nur 20 stunden die woche. wie wirkt sich das auf das elterngeld aus? habe ja den mindestsatz elterngeld

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Antworten (3)

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    Antwort von janett100 janett100

    nein der verdienst würde nicht angerechnet werden da sie bloß die 300 euro mindestsatz hat.

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    Antwort von KW1980 KW1980

    du bekommst auf jeden fall die 300 euro mindestelterngeld weiter, ggf. würde dir nur das elterngeld entfallen was jetzt über 300 Euro liegt, was ja nicht viel sein dürfte, wenn du vorher 331 euro verdient hast. die 300 euro mindestelterngeld bekommt jeder, egal ob er vor der Geburt des Kindes arbeiten war oder nicht, bzw. in der elternzeit arbeiten geht oder nicht. wichtig ist nur, dass du unter 30 wochenstunden bleibst

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    Antwort von Lindali Lindali

    der verdienst würde dann angerechnt

    Kommentar von mahaenvoy mahaenvoy

    wie angerechnet?

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