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Anrechnung der Schwangerschaft auf Rentenzeit

gefragt von dwarfdwarf am 05.04.2008 um 10:36 Uhr

Hallo, weiss jemand ab wann und wie lange die Schwangerschaft auf die Rente angerechnet wird, eventuell die gesamten 9 Monate oder ob nur die Zeit des gesetzlichen Mutterschutz vor dem Entbindungstermin berücksichtigt wird?

Danke


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barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 5. April 2008 10:38
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Hilfreichste Antwort

Nur die ZEit des gesetzlichen Mutterchutz vor dem Entbindungstermin und den Erziehungsurlaub!!


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anonym
beantwortet von vincent am 5. April 2008 10:46
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Für Geburten ab 1.1.92 werden der oder dem Erziehenden die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor 1.1.92 ein Jahr.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. April 2008 10:40
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Als Anrechnungszeitversicherter kann nur erfasst werden, wer den Versicherungsträgern als solcher bekannt ist. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, eine Fachschule oder Hochschule besucht hat.http://kuerzer.de/vrcTkAJxa


anonym
beantwortet von Lissa am 5. April 2008 11:33
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Es werden nur die jeweils zum Zeitpunkt der Geburt geltenden gesetzlichen Mutterschaftsfristen als Anrechnungszeit angerechnet.


dwarf
beantwortet von dwarf am 5. April 2008 23:17
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Vielen Dank für die Antworten. Es hat mir sehr weiter geholfen.


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