Hallo, weiss jemand ab wann und wie lange die Schwangerschaft auf die Rente angerechnet wird, eventuell die gesamten 9 Monate oder ob nur die Zeit des gesetzlichen Mutterschutz vor dem Entbindungstermin berücksichtigt wird?
Danke

Nur die ZEit des gesetzlichen Mutterchutz vor dem Entbindungstermin und den Erziehungsurlaub!!
Für Geburten ab 1.1.92 werden der oder dem Erziehenden die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor 1.1.92 ein Jahr.

Als Anrechnungszeitversicherter kann nur erfasst werden, wer den Versicherungsträgern als solcher bekannt ist. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, eine Fachschule oder Hochschule besucht hat.http://kuerzer.de/vrcTkAJxa
Es werden nur die jeweils zum Zeitpunkt der Geburt geltenden gesetzlichen Mutterschaftsfristen als Anrechnungszeit angerechnet.
Vielen Dank für die Antworten. Es hat mir sehr weiter geholfen.