Da man einen Freibetrag vonn 100 Euro hat....darf man bei einem Einkommen in jedem Falle 100 Euro behalten. Wie ist es aber, wenn man 2 oder 3 Einkommenquellen hat (verschiedene Minijobs) Hat man dann in jedem dieser Einkommen diesen 100 Euro Freibetrag oder nur einmal?? Und wie sieht es mit der Einkommenbereinigung aus?? Ich glaub ich werde es nie verstehn.
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Der 100 EUR Grundfreibetrag des § 11 b SGB II wird auf die Summe der Einzeleinkommen bezogen; liegt sozialversicherungspflichtiges Einkommen vor, können allerdings ggf. anstatt der Pauschale die tatsächlichen, mit der der Einzeleinkommenserzielung verbundenen Kosten angesetzt werden, die ja bei mehreren Jobs durchaus erheblich sein können, wenn du bspw. unterschiedliche Berufsbekleidungen benötigst oder bestimmte Werkzeugkosten zu tragen hast. Das wären dann Kosten, die u.U. im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend gemacht werden können.
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Danke für deine Antwort. Nein, ich habe keine mehrer Jobs. Ich habe einen 105-Eurojob und dann wird von meinem Sohn das Kindergeld angerechnet und von meinem Lebensgefährten ein Teil. Deshalb fragte ich. Ich habe von meinen 105 euro Nebenverdienst ganze 77 Euro behalten dürfen. Das verstehe ich bis jetzt noch nicht.
Wenn freies Kindergeld von deinem Kind bei dir angerechnet wird, dann ist die 30EUR-Pauschale schon hier berücksichtigt .. bzw. müsste es sein.