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Anrechnung bei Harz 4 wenn geerbt wird ?

Frage von Lilly29 Lilly29

Mein Neffe ist 3 Jahre alt. Er und seine Mutter beziehen Harz 4. Da mein Bruder verstorben ist, erbt mein Neffe ein Haus, das allerdings belastet ist. Bei einem Verkauf des Hauses würde aber eine Summe über bleiben.

Wird von dieser Summe auf Harz 4 angerechnet??

Nur der Anteil meines Neffen? Oder müsste er damit auch für seine Mutter sorgen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von SquadStein SquadStein

    Ein bekanntes Problem. Zum einen stellt sich die Frage, ob das Haus als Vermögen oder als Einkommen zu werten ist. Die Tendenz geht wohl in Richtung Einkommen. Schau mal hier: http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/schaukasten/erbschaft-alg2.php

    Kommentar von SquadStein SquadSteinSquadStein

    Zum Zweiten ist die Frage, ob durch Gestaltungen etwas gewonnen werden kann, z.B. eine Erbausschlagung zu Gunsten des Nächstberufenen gegen sozialhilfefeste Abfindung. Dann kommt der Hammer der Sittenwidrigkeit, siehe hier: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/sozialhilfeempfaenger.jsp

    OT: Vielen Dank an das System, das meinen Beitrag als Spam indentifiziert hat, so dass ich ihn teilen musste. Soll ich hier nun helfen oder nicht?

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die 2 Bilden eine Bedarfsgemeinschaft und neben den Schonvermögen darf halt nichts mehr vorhanden sein. Eine angemessene selbstgenutzte Wohnung dürfte aber im Familienbesitz bleiben.

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    Antwort von amdros amdros

    Das denke ich schon, daß eine Anrechnung erfolgt. Glaube wiederum aber nicht, daß er deshalb für seine Mutter zur Kasse gebeten werden kann. Ist aber nur eine logische Vermutung meinerseits. Aber in diesem Staat kann man ja vor nichts sicher sein.

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    Antwort von Morti Morti

    Zählt als Einkommen und wird auf jeden Fall angerechnet. Er könnte ja davon einen Teil seines Bedarfes selbst decken. ALG 2 ist zur Bedarfsdeckung gedacht für Bedürftige die das nicht selbst können.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    kein harz4 mehr bis das geld vom hausverkauf aufgebraucht wird!

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    Antwort von swallowtail swallowtail

    Es wird mit angerechnet!

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    Antwort von tinimini tinimini

    http://www.forum.jurathek.de/ Frag da noch mal ,da gibt es kompetente Ratgeber.meiner Meinung nach darf die Mutter gar nicht an das Geld Ihres Sohnes da das ja Veruntreuung wäre.Und der Sohn sie später verklagen kann.

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    Antwort von Maja99 Maja99

    Wird angerechnet,weil die Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist.

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