Mein Neffe ist 3 Jahre alt. Er und seine Mutter beziehen Harz 4. Da mein Bruder verstorben ist, erbt mein Neffe ein Haus, das allerdings belastet ist. Bei einem Verkauf des Hauses würde aber eine Summe über bleiben.
Wird von dieser Summe auf Harz 4 angerechnet??
Nur der Anteil meines Neffen? Oder müsste er damit auch für seine Mutter sorgen?
Zum Zweiten ist die Frage, ob durch Gestaltungen etwas gewonnen werden kann, z.B. eine Erbausschlagung zu Gunsten des Nächstberufenen gegen sozialhilfefeste Abfindung. Dann kommt der Hammer der Sittenwidrigkeit, siehe hier: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/sozialhilfeempfaenger.jsp
OT: Vielen Dank an das System, das meinen Beitrag als Spam indentifiziert hat, so dass ich ihn teilen musste. Soll ich hier nun helfen oder nicht?