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Anrechnung Bafög Hartz4???????????

Frage von rebbig rebbig

Hallo ich beziehe ab Sept. Bafög in Höhe von 690 Euro. Derzeit bekommen wir (ich, mein Mann + 2 Kinder) Hartz 4. Wieviel bekomme ich ergänzend bzw. meine Familie Hartz4

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Frage nach dem wieviel lässt sich nicht beantworten, da die Daten nicht ausreichen:
    Grundsätzlich habt ihr folgenden definierten Bedarf: 2 x RL Erw (je 90% des vollen Satzes) + 2 x RL Ki (altersabhängig) + Kosten der Unterkunft.
    Du wirst wegen des BAföGs vom Leistungsbezug ausgeschlossen sein (bleibst allerdings BG-Mitglied); sollte dein BAföG, könntest du unter Umständen ZUschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II beantragen. Möglich wäre auch, dass BAföG, welches du nicht zu deiner eigenen Bedarfsdeckung benötigst.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    oops .. Änderung wurde nicht gespeichert:
    (...) sollte dein BAföG nicht zur Bedarfsdeckung reichen, könntest du unter Umständen Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II beantragen.(...)

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Na dann mal die Rechnung als solche:

    Ihr seid ein Ehepaar und 2 Kinder. Grundsätzlich würdet ihr bekommen:

    Beide Partner je 323€ (90% v. Regelsatz), die Kinder (ich nehme mal 6-13 Jahre Alter an) je 251€. Hinzu kämen die Kosten der Unterkunft.

    Sprich: Regelsatz gesamt wären 1148€. Davon wird abgezogen: Das Bafög von 690€ und das Kindergeld von 368€. Verbleibt ein Restanspruch von 88€ sowie die Kosten der Unterkunft.

    Man wird dich auffordern, Wohngeld zu beantragen, denn BaföG bekommst du ja wegen Ausbildung oder Studium, stehst also der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Wobei die Regeln der Grundsicherung vergleichbar sind zu denen des ALG2.

    Im Endeffekt werdet ihr mit BaföG, Kindergeld und Wohngeld auf den selben Satz kommen wie mit Hartz4.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    BAföG wird nur zu 80% "angerechnet".

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    Antwort von Phantom12 Phantom12

    Hartz IV wird nachrangig gewährt. Das heißt wenn Du BaFöG-berechtigt bist hat dieses Vorrang. Es wird die Höhe Deinens Bedarfs (Hartzu IV) ermittelt. Davon wird allerdings das BaFöG wieder abgezogen. Also bleibt für Dich der Betrag gleich.

    (Ohne Gewähr) ;-)

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