Ich habe einen 380€ Job ( Rentner). Ich muss meinen Pkw für die anfallenden Fahrten nutzen. Wird der anfallende Betrag, auf das Einkommen, dazugerechnet? Wird man dann steuerpflichtigt (weil über 400€).
1
Anrechnung auf das Einkommen der Pendlerpauschale
Frage von
husidive
Antworten (2)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
elkie57elkie57
Hallo, alle Beträge, die nicht steuerpflichtig sind, werden nicht zu den 380,-- Euro dazugerechnet. Wenn ich das richtig verstehe, dann wird dir pro gefahrenen km die 0.30 Euro erstattet. Dies sind Erstattungen für Auslagen, die du hast und werden somit nicht zu den 380,-- Euro dazu gerechnet. Somit auch kein Wechsel in soz.vers.pflichtige Beschäftigungsverhältnisse. LG
-
0Antwort von
kaesefusskaesefuss
Es gibt 380€, mehr nicht. Kosten für die Fahrten werden durch den Arbeitgeber selten entlohnt.
Diese Frage
Es sind aber Fahrten für den Arbeitgeber im Rahmen des Jobs ( wechselnde Arbeitsstätten)! Nicht Pendeln zwischen Firma und Wohnort!