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Anrechnung auf das Einkommen der Pendlerpauschale

Frage von husidive husidive

Ich habe einen 380€ Job ( Rentner). Ich muss meinen Pkw für die anfallenden Fahrten nutzen. Wird der anfallende Betrag, auf das Einkommen, dazugerechnet? Wird man dann steuerpflichtigt (weil über 400€).

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von elkie57 elkie57

    Hallo, alle Beträge, die nicht steuerpflichtig sind, werden nicht zu den 380,-- Euro dazugerechnet. Wenn ich das richtig verstehe, dann wird dir pro gefahrenen km die 0.30 Euro erstattet. Dies sind Erstattungen für Auslagen, die du hast und werden somit nicht zu den 380,-- Euro dazu gerechnet. Somit auch kein Wechsel in soz.vers.pflichtige Beschäftigungsverhältnisse. LG

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Es gibt 380€, mehr nicht. Kosten für die Fahrten werden durch den Arbeitgeber selten entlohnt.

    Kommentar von husidive husidive

    Es sind aber Fahrten für den Arbeitgeber im Rahmen des Jobs ( wechselnde Arbeitsstätten)! Nicht Pendeln zwischen Firma und Wohnort!

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