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Anrechnung auf Arbeitslosengeld

Frage von hkreutz hkreutz

Mal angenommen, ich bekomme ca. 50.000 Euro Abfindung, weil ich betriebsbedingt gekündigt wurde. Mein mtl. Gehalt betrug ca. 3350 Euro bei Steuerklasse 3 mit 1 Kind. Ich wäre am 01.11.09 arbeitslos. Ich habe mein 50. Lebensjahr vollendet. War 26,5 Jahre im Betrieb. 1. Ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld? 2. Wieviel bekomme ich und wie lange? 3. Wieviel wird von der Abfindung angerechnet?

Bitte antwortet schnell --- es eilt!!

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von verueckte88 verueckte88

    also arbeitslosengeld 1 bekommt man immer nur 1 Jahr danach hartz 4.... Aber soweit ich weiß wird einfach dein komplettes Einkommen zusammengerechnet dannder durchschnitt ausgerechnet und vom durchschnitt bekommst du dann 67% Tut mir leid das du nach solqnger Zeit dein Job velierst... Kopf hoch

    Kommentar von hkreutz hkreutz

    Ich glaube das sind jetzt nur noch 15 Monate Bezugszeit

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Das stimmt nicht.

    1.Wir wissen nicht, ob seine Abfindung mitberechnet wird oder nicht.

    2.Arbeitslose ab 55Jahren bekommen etwa 18 Monate und nicht 12 Monate ALG1

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Die Bundesregierung will für Erwerbslose über 50 Jahre rückwirkend zum 1. Januar die Anspruchsdauer auf ALG I verlängern. Ältere Arbeitslose erhielten demnach das ALG I für 15 Monate. Arbeitssuchende, die 55 Jahre oder älter sind, sollen die Unterstützung für 18 Monate und Arbeitssuchende ab 58 Jahre für 24 Monate bekommen. Bislang wurde das Arbeitslosengeld I grundsätzlich nur zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter als 55 Jahre ist, bekam es maximal 18 Monate. Die Agenturen für Arbeit rechnen nicht mit einer Verabschiedung der Gesetzesänderung vor Ende Februar 2008.

    http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/aeltere-arbeitslose_aid_232140.html

    Kommentar von verueckte88 verueckte88verueckte88

    abfindung wird angerechnet aber bei alg1 nur dann wenn die kündigungsfrist verkürzt ist und bei alg2 im zuflussmonat...

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Kündigungsfrist verkürzen? Meinst du damit eine außerordentliche Kündigung?

    Die Abfindung wird dann angerechnet, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird oder der AN schuld an seiner Kündigung ist - in Form von Diebstahl oder andere Gründe.

    Kommentar von hkreutz hkreutz

    Nein eine betriebsbedingte Kündigung -- Abteilung wurde aufgelöst. Eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Dann kannst du dich über deine Abfindung freuen und wenn du älter als 58 bist, dann bekommst du auch 24 Monate ALG1.

    Kommentar von verueckte88 verueckte88verueckte88

    ja hab's gelesen...

    Kommentar von hkreutz hkreutz

    Werde aber erst im August 2009 50 Jahre!!!!

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    Antwort von Heini22 Heini22

    Kommt auf dein Alter an. Lies dich mal durch die ALG II Foren. zB.elo-forum.org/ oder aktive-erwerbslose.de/forum/

    Viel Spass beim Leben

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    Antwort von Heini22 Heini22

    Mach dir noch ein schönes Leben. Wenn du ALG II beantragst wird dir das Geld, bis auf einen kleinen Freibetrag, auf die Leistung Angerechnet.

    Kommentar von hkreutz hkreutz

    Wieviel wäre der 'Kleine Restbetrag'?

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    01.11.09 - das ist doch noch nicht gleich sofort - da kannst Du Dich am Montag doch noch erst in aller Ruhe bei allen möglichen Behörden (Arbeistagentur z.B.) erkundigen!

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    Antwort von birgonia birgonia

    Du solltest das bei der Arbeitsagentur besprechen. Auch jetzt schon, wo Du noch Geld beziehst.

  • 0
    Antwort von Springfield Springfield

    Beim Arbetsamt fragen

    Kommentar von hkreutz hkreutz

    Ha ha ha ,, die wissen auch nichts, jedenfalls der für mich zuständig ist.

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