Hallo, kurz zu den Fakten:
- bin zum 10.04.2010 ausgesteuert worden
- danach Bezug ALG I bis 14.11.2010
- ab 15.11.2010 wieder arbeitsfähig und berufstätig
- nun Kündigung zu Ende August 2011
Wird bei der Anspruchsdauer ALG I meine Zeit des Bezugs nach der Aussteuerung angerechnet? Hätte dann ja statt 12 Monate Anspruch nur noch ca. 5 Monate?
Wenn es so ist, gibt es Möglichkeiten (z.B. Attest o.ä.), dass die Kündigung unvermeidbar war und somit eine mögliche Mindestzeit der erneuten Berufstätigkeit nicht möglich war. Wenn ich richtig informiert bin, hätte bei einer Kündigung z.B. zu Ende November wieder "voller" Anspruch auf ALG I bestanden?
Und weil nun drei Monate "fehlen", wird der Anspruch um 7 Monate gekürzt? Ist das richtig? Zumal ich während der Zeit des Bezugs ALG I nach der Aussteuerung naturgegeben nicht auf dem Arbeitsmarkt suchend...
Danke für Hinweise
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