1

Anrechnung ALG I nach Aussteuerung bei "echtem" ALG I?

Frage von toxx79 toxx79

Hallo, kurz zu den Fakten:

  • bin zum 10.04.2010 ausgesteuert worden
  • danach Bezug ALG I bis 14.11.2010
  • ab 15.11.2010 wieder arbeitsfähig und berufstätig
  • nun Kündigung zu Ende August 2011

Wird bei der Anspruchsdauer ALG I meine Zeit des Bezugs nach der Aussteuerung angerechnet? Hätte dann ja statt 12 Monate Anspruch nur noch ca. 5 Monate?

Wenn es so ist, gibt es Möglichkeiten (z.B. Attest o.ä.), dass die Kündigung unvermeidbar war und somit eine mögliche Mindestzeit der erneuten Berufstätigkeit nicht möglich war. Wenn ich richtig informiert bin, hätte bei einer Kündigung z.B. zu Ende November wieder "voller" Anspruch auf ALG I bestanden?

Und weil nun drei Monate "fehlen", wird der Anspruch um 7 Monate gekürzt? Ist das richtig? Zumal ich während der Zeit des Bezugs ALG I nach der Aussteuerung naturgegeben nicht auf dem Arbeitsmarkt suchend...

Danke für Hinweise

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (0)

Noch keine Antwort
Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.