Durch die Kürzung der Hinterbliebenen-Rente bin ich etwas besorgt um den Schutz meiner Familie. Welche Einkommen werden eigentlich auf die Hinterbliebenen-Rente angerechnet? Gehören die Börsengewinne oder Mieteinkünfte auch dazu?
Antworten (3)
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ohrwurm40 Generell werden Einkommen aus Arbeit, Lohn-Ersatzleistungen, Betriebsrenten, private Renten, Einkünfte aus Vermietung sowie Börsengewinne angerechnet.
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1Antwort von
LissaLissa
Es kommt darauf an, ob man Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht bekommt.
Beim alten Recht zählen nur laufende Einkünfte oder Leistungen, die mit der Arbeit des Hinterbliebenen zu tun haben (Entgelt, Einkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Renten usw).
Beim neuen Recht zählen alle Einkünfte.
Weitere Informationen bekommst du hier:
http://kuerzer.de/vJEmYbYaB
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pcfuzzipcfuzzi
Jede Art von Einkommen muß angegeben werden und führt zur Minderung der Hinterbliebendenrente.
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