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Anrechnen welcher Einkommen auf Hinterbliebenen-Rente?

gefragt von schwedenfans am 26.01.2009 um 10:49 Uhr

Durch die Kürzung der Hinterbliebenen-Rente bin ich etwas besorgt um den Schutz meiner Familie. Welche Einkommen werden eigentlich auf die Hinterbliebenen-Rente angerechnet? Gehören die Börsengewinne oder Mieteinkünfte auch dazu?


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pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 26. Januar 2009 11:08
1x
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Jede Art von Einkommen muß angegeben werden und führt zur Minderung der Hinterbliebendenrente.


anonym
beantwortet von Lissa am 26. Januar 2009 11:22
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Es kommt darauf an, ob man Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht bekommt.

Beim alten Recht zählen nur laufende Einkünfte oder Leistungen, die mit der Arbeit des Hinterbliebenen zu tun haben (Entgelt, Einkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Renten usw).

Beim neuen Recht zählen alle Einkünfte.

Weitere Informationen bekommst du hier:

http://kuerzer.de/vJEmYbYaB


anonym
beantwortet von ohrwurm40 am 26. Januar 2009 12:23
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Generell werden Einkommen aus Arbeit, Lohn-Ersatzleistungen, Betriebsrenten, private Renten, Einkünfte aus Vermietung sowie Börsengewinne angerechnet.


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