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anrechnen

Frage von Papi85 Papi85

 hab da mal ne frage bzg der arge, dürfen sie den betrag von dem elterngeld anrechnen ??

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Antworten (5)

  • 5
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Übergangsregelung beim Elterngeld vereinbart. Noch im Dezember wird das BMAS eine Übergangsregelung erlassen, die Planungssicherheit für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft.

    Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten.

    Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen.

    Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.

    Diese Übergangsregelung ist zu begrüßen, denn Sie, liebe Eltern, haben ja mit Ihrem Elterngeld gerechnet. Meiner Meinung nach war es unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes falsch die Änderungen beim Elterngeld zum 01.01.2011 ohne gesonderte Übergangsregelung in Kraft treten zu lassen. Es müssen alle offenen Fälle deren Bezugszeitraum sich in das Jahr 2011 erstreckt neu aufgerollt werden.

    Bitte werfen Sie auch einen Blick auf meinen Artikel über die Neuerungen zum 01.01.2011 im Allgemeinen.

    wenn du mehr wissen willst siehe Link

    http://www.mehrelterngeld.de/blog/elterngeld-ubergangsregelung-fur-hartz-iv-empf...

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Jein.

    Grundsätzlich ist Elterngeld nunmehr anrechnungsfähiges Einkommen; allerdings hängt die Höhe der Anrechnung von der Basis ab, auf der Elterngeld bezogen wird.. Liegt dem Elterngeldanspruch auch ein Erwerbseinkommen zu Grunde, darf nicht voll angerechnet werden.

    Das Beispiel aus der FA zu §§ 11 ff. SGB II ist ganz anschaulich:

    In den letzten zwölf Monaten vor der Geburt wurde ein Erwerbs-einkommen von insgesamt 3.000 EUR erzielt.

    Das durchschnittliche monatliche Erwerbseinkommen beträgt somit 250 Euro (3.000 EUR: 12 = 250 EUR).

    Von dem Elterngeld in Höhe von 300 EUR bleiben demnach 250 EUR anrechnungsfrei. Die verbleibenden 50 EUR sind als Ein-kommen zu berücksichtigen.

    Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11-ff---11.04.2011.pdf

    Also Anrechnung grundsätzlich ja; Höhe variabel ...

    Zudem ist das Ganze noch nicht zu Ende geklagt ^^

  • 1
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Soweit ich weiß werden alle Einkünfte bei der Berechnung herangezogen - so ist das doch auch mit dem Kindergeld.

  • 1
    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Jedes Einkommen wird von der Arge angerechnet.

  • 0
    Antwort von hangmaster hangmaster

    ja, sofern es den satz überschreitet.

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