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Anpreisung einer Ware - oder Angebot, an dass sich Händler halten muss?

Frage von bullit bullit

Hallo, ich bekam von einem Elektronic- Versandhaus einen persönlich an mich adressierten Brief mit einem Mini-Werbe-Katalog.

Eines dieser Artikel daraus sagte mir zu, ich rief an, an der Bestellannahme sagte man mir, der Artikel sei vorrätig und ich sagte zu.

Als die Bestellung ankam (per Nachnahme), musste ich feststellen, dass der Artikel nicht so wie beschrieben geliefert wurde.

Ich reklamierte sofort per e-Mail und bat um Nachlieferung des fehlenden Teils.

Man speiste mich dann ab a-la: "...Artikel ist nur in der gelieferten Ausführung lieferbar, entschuldigung für den Druckfehler im Angebot... wenn sie den Artikel nicht wollen, schicken Sie zurück..." (Den Artikel brauche ich aber so wie dargestellt, sonst hätte ich ja nicht bestellt!)

Kann ich auf Erfüllung der Nachlieferung drängen, da es sich durch den persönlichen Brief an mich nicht um eine allgemeine Anpreisung handelt, sondern um ein persönliches Angebot und dem Händler als Kaufmann (ergibt sich aus Firmierung) eine besondere Sorgfalt bei ber Prüfung dieses Angebotes (Katalog) vor dem Abschicken an mich obliegt?

Wie ist die allgemeine Sachlage?

Vorweihnachtliche Grüße von bullit

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von bullit bullit

    Na gut, Frage war vielleicht zu allgemein formuliert.

    Es geht um einen PC, der mit Betriebssystem beworben ist und ohne System hier ankam (auch nicht auf Platte als Image)

    bullit

  • 0
    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Kann ich auf Erfüllung der Nachlieferung drängen

    Kannst du, nur was willst du machen, wenn er nicht anders erhältlich ist? Und den "persönlichen Brief" haben hundert andere Menschen auch bekommen!

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