1

anonymer Wohnort - ist das möglich?

Frage von ummel ummel

Hallo, mich würde es interessieren ob man beim Einwohnermeldeamt eine anonymität des Wohnortes zuteilen kann? So das wenn jemand nach mir sucht, das die dann sagen das ich nicht in dieser Stadt eingetragen sei!

lieben dank!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 5
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das Melderegister in Deutschland ist grundsätzlich öffentlich. Aber es gibt die Möglichkeit eines Sperrvermerks, wenn etwa Leib und Leben der gemeldeten Person gefährdet ist. Ein Sperrvermerk kann auf Antrag eingerichtet werden, man muss die Gefährdung nachweisen, und die Sperre gilt im Regefall für 2 Jahre. Ein Sperrvermerk für Gläubiger ist aber ausgeschlossen. Das bedeutet, man kann nicht mi amtlicher Unterstützung untertauchen, wenn man vor seinen Schulden auf der Flucht ist.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Leider sind die vom Meldeamt häufig nachlässig und rücken die Adresse dann trotzdem raus.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Kann ich nicht beurteilen. Ich bin immer nur auf dem Einwohnermeldeamt, wenn ich jemanden suche, der mir Geld schuldet. Jemand mit Sperrvermerk war da noch nie dabei.

  • 1
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Bei Privatleuten, die anfragen, dürfen die Deine Adresse nicht rausgeben. Für vieles andere gibt es den Sperrvermerk. Funktioniert wirklich gut. ;-)

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Die dürfen sehr wohl bei Privatleuten die Adresse herausgeben und tun das auch. Das Meldeegister ist öffentlich.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Hier nicht. Hatte noch vor kurzem ein Gespräch mit der Dame vom Meldeamt, weil ich selber gesucht wurde. Weil sie mich seit den Windeln kennt, hat sie mich angerufen und mir das persönlich mitgeteilt, aber nicht meine Adresse rausgegeben.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    man muss ein Interesse darlegen - das ist aber eine niedrige Hürde. Die Organisation eines Klassentreffens oder ein Mahnverfahren genüngen. Für weitergehende Auskünfte, die über die Adresse hinausgehen, muss man etwas nachweisen, z.B. einen Vollstreckungstitel.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Die Dame vom Meldeamt hat mir erklärt, dass sie das nicht einfach so weitergeben darf. Fürs letzte Klassentreffen haben wir auch einige Adressen gesucht und mehrfach dieselbe Antwort bekommen. Das scheint sehr abhängig von der zuständigen Person zu sein.

  • 0
    Antwort von ummel ummel

    Es kann doch nicht sein das wenn ich von so irren Leuten verfolgt werde, das man da noch Auskunft geben darf! Dann werde ich mich wohl besser mal im näheren Ausland erkundigen ob es da einfacher ist. Ich hab keine Lust mich erst halb ermorden zu lassen und dann erst eine Auskunftssperre zu meinem Wohnort zu bekommen. Ist doch zum Kotz.. eyyy!!!!!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Irre Leute? Ermorden? Welche Drogen nimmst du denn? Erstatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und gehe mit dem Antwortschreiben, auf dem ein Aktenzeichen ersichlich ist, zum Einwohnermeldeamt und versuche dort dein Glück.

    Kommentar von ummel ummel

    ich möchte aber nicht mein glück versuchen! mir wäre es lieb wenn ich alles schon wüsste bevor ich von hier abhaue. Ich nehme keine Drogen! Mir wurde halt gedroht, egal, es wird in einem chaos enden wenn ich auch noch Anzeige erstatte .. Ich möchte nur untertauchen und diese Leute nie wieder sehen! DAher die Frage ob sowas möglich ist.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du kannst auch umziehen, ohne dich umzumelden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. Kostet dich 30 Eur Bußgeld, wenns irgendwann auffällt.

    Kommentar von ummel ummel

    ist auch ne gute Idee! Aber bekommt man ohne Meldebescheinigung eine Wohnung?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ja sicher. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

  • 0
    Antwort von ummel ummel

    also muss einem erst etwas passieren, damit man zeigen kann das man in gefahr ist? und dann bekommt man sowas (Sperrvermerk)??

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    So ist es.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Also ich habe den einfach so bekommen, ohne Bedrohung o.ä.

  • 0
    Antwort von ummel ummel

    ja ich meine es für Privatpersonen. Da bekommt man doch nicht so einfach Auskunft oder könnten die einfach hingehen und fragen: -wohnt hier in dieser stadt eine frau xxx? -auf welcher straße wohnt sie denn? -etc...

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ja, die können das.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    doch kann man. nur ist die chance, auf diese weise jemanden zu finden, relativ gering. man sollte schon die alte adresse kennen.

  • 0
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Das wird nicht funktionieren. Polizei, Finanzamt usw. haben ein recht Deine Adresse zu erfahren. Bei Anfragen von Privatleuten verbietet das der Datenschutz.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Auch falsch. Ich bekomme auch als Privatperson jederzeit Auskunft aus dem Melderegister, wenn kein Sperrvermerk existiert. Und auch dieser Vermerk hat keine Wirkung, wenn ich beispielsweise einen Vollstreckungstitel vorweisen kann.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Und das ist ja auch irgendwie gut so. ;-)

    Hier werden übrigens keine Daten an Privatpersonen weitergegeben. Hat mir die Dame vom Meldeamt mal erklärt. Wird das unterschiedlich gehandhabt?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das ist nicht nur irgendwie gut so! Das ist oft die einzige Möglichkeit an eine ladefähige Adresse eines Schuldners zu kommen, um den Gerichtsvollzieher losschicken zu können. Es wäre auch noch schöner, wenn man sich mit Behördenhilfe seinen Verpflichtungen entziehen könnte.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Da gebe ich Dir vollkommen Recht, Saarland60. ;-)

  • 0
    Antwort von monja1995 monja1995

    Nein, das machen die nicht, du kannst nur für Dein Telefon eine Geheimnummer beantragen, dann wird die auch von der Auskunft nicht raus gegeben

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das ist falsch.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Was ist falsch?

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Du kannst Deine Nummer auch "geheimhalten", wenn es keine Geheimnummer ist. Du lässt Dich nicht im Telefonbuch eintragen und die Nummer für die Auskunft sperren.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Deine Antwort.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Was ist daran falsch?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Alles bis auf die Geheimnummer. Aber die Telefonnummer hat mit dem Einwohnermeldeamt überhaupt nichts zu tun.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Meine Antwort war korrekt, denn anonym kann nur jemand angemeldet werden, der nachweislich um sein Leben fürchten muss. Versuch es mal

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.