Hallo!
Wenn der Mitarbeiter einer Behörde einen Bürger zum Suizid mit den Worten "Spring von einer hohen Brücke und gebe Ruhe" auffordert - handelt es sich dabei um eine Straftat, die angezeigt werden kann?
Wenn ja: Welcher Paragraph kommt in Frage? Handelt es sich um Amtsmissbrauch?
Wenn nein: Was kann ich alternativ tun?
Es handelt sich um einen anonymen Eintrag in ein Online-Gästebuch. Die IP-Abfrage lässt eindeutig eine Behörde in Niedersachsen als Absender erkennen.
Danke für die Tipps. Gruss Michael
Das denke ich nämlich auch...