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Anonyme Suizidaufforderung einer Behörde

Frage von MichaelKS MichaelKS

Hallo!

Wenn der Mitarbeiter einer Behörde einen Bürger zum Suizid mit den Worten "Spring von einer hohen Brücke und gebe Ruhe" auffordert - handelt es sich dabei um eine Straftat, die angezeigt werden kann?

Wenn ja: Welcher Paragraph kommt in Frage? Handelt es sich um Amtsmissbrauch?

Wenn nein: Was kann ich alternativ tun?

Es handelt sich um einen anonymen Eintrag in ein Online-Gästebuch. Die IP-Abfrage lässt eindeutig eine Behörde in Niedersachsen als Absender erkennen.

Danke für die Tipps. Gruss Michael

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Antworten (11)

  • 10
    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Gib doch einfach Ruhe...Solche Leute kann ich leiden,ey,die sich an kleinsten Kleinigkeiten hochzerren,und auch noch Gerichte mit ihrem Mist belästigen....Oder spring von einer Brücke!!!

  • 4
    Antwort von zj1000 zj1000

    Du solltest sowas nicht zu ernst nehmen - Du schadest Dir dabei selbst am meisten

  • 4
    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Mich würde eher interessieren, wie man sich verhalten muß, damit selbst eine Behörde einen am liebsten ganz schnell los werden möchte. Kann es sein, daß Du so ein penetranter Paragraphenreiter bist?

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Das denke ich nämlich auch...

  • 3
    Antwort von knattertatter knattertatter

    Nein ist es nicht er hat ja nicht mit einem Mord gedroht und selbst eine Drohung ist noch keine Straftat

    Kommentar von Morrigan123 Morrigan123Morrigan123

    Naja ne mit Mord drohen ist schon was anderes

  • 2
    Antwort von Nina2407 Nina2407

    soll ich dir ein taschentuch holen? die frage ist eher warum jemand sowas schreibt ... denk mal da drüber nach? und ich denke mal nicht das der behörden mitarbeiter in seiner beruflichentätigkeit so gehandelt hat ... sondern doch eher persönlich, verstehst wie ich meine?

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    Antwort von Undsonstso Undsonstso

    Vermutlich leider nicht,

    allerdings würde ich den Leiter des Amtes mal schriftlich darüber informieren und Klärung fordern, wie es kommt, was seine Mitarbeiter so treiben.

  • 1
    Antwort von Krabbeltier Krabbeltier

    "Revange....." Mach Bungee-Jumping ,oder :häng Dich an so ein Seil ....und lass einen Freund dieses "Abhängen" fotogrfieren!Natürlich sollte Derjenige der da abhängt so richtig "selbstmörderisch auf Anordnung" aussehen...und das Seil "wegretouchieren".Mann! was für ein :behördlich genehmigter Spass....."?Bei youtube ist solch ein armer Herr unter :Das ist das Geschenk seines Lebens" nachzuvollziehen....huiiii

  • 1
    Antwort von Krabbeltier Krabbeltier

    ooo...ooo......WAS müssen unsere Behörden gefrustete Mitarbeiter haben......Denen "der Deckel" nur anonym hochgehen darf....?Es kann sicherlich nervend sein ,EINEM immer wieder die selbe Absage oder Antwort zu erteilen.....und da "sitzt so ein Entnervter an seinem Schreibtisch ? und sinniert über Abwehr..?

  • 1
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Das ist überhaupt nichts. Anders wäre es wenn das in einem Amtlichen schreiben steht,dann wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig.

  • 1
    Antwort von frooky frooky

    na dann, vielciht mal das persönliche verhalten reflektieren, vieleicht ist ja was dran, ansonsten mal bei der behörde nachfragen, du hättest da einen eintrag mit deren IP adresse, ich denke mal das die nicht so einfach während ihrer dienstzeit privat posten dürfen ;-)

  • 1
    Antwort von renegade2k renegade2k

    Ich würde sagen, dass es sich nicht direkt um eine Straftat handelt, sondern eher um eine "unfreundliche Redewendung"

    Ich persönlich würde aber tortzdem eine Anzeige versuchen, da die Beamten ja auch immer auf ihre Rechte pochen und bei jeder Kleinigkeit Anzeige erstattetn.

    Nimm dir auf jeden Fall vorher ein Anwalt.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Klar doch immer einen Anwalt nehmen, die nagen schließlich am Hungertuch. Du hast bestimmt überlesen das die IP Adresse zwar auf eine Behörde schließen lässt, der Eintrag aber nicht im Namen der Behörde erfolgte sonder privaten Charakter hat. So wie ich das sehe ist das eine private Meinungsäußerung die zwar unhöflich aber bestimmt nicht beleidigend ist.

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