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Annahme verweigern.

Frage von Simmi821 Simmi821

Hallo,

mein Nachbar hat für mich ein Paket von Neckermann entgegengenommen, das ich aber storniert hatte.

Ich hatte die Bestellung zwar innerhalb 24h wieder storniert, aber leider wurde es schon versendet - in unglaublichen 2 Tagen war die Sendung schon da!!!).

Kann ich jetzt zur Post gehen und es als Annahmeverweigerung zurückschicken oder muss ich es aufmachen und den Rücksendeaufkleber draufmachen?

Und kann ich das Paket mit Annahmeverweigerung auch erst nächste Woche, also nach Weihnachten, abgeben?? Ich denke dabei an den unglaublichen Streß der Zusteller vor Weihnachten. Ist das möglich?

Danke an Euch!

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Antworten (8)

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Sofort zur Post tragen, Annahme verweigern und sagen, dass dein Nachbar keine Postvollmacht von dir hat. Fertig.

    Und von wegen Mehrarbeit zum fest...darauf nimmt die Rücksendefrist keine Rücksicht.

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Die Rücksendefrist beträgt 14 Tage, also hätte ich Zeit bis Silvester. Ich wollte wissen, ob ich bei Annahmeverweigerung auch eine gewisse Frist habe....

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Wo ist dein Problem?

    Beim Versandhandelskauf hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht - Paket auf, Retourenaufkleber aufkleben, verschliessen, abschicken und der Käse ist gegessen.

    Solange es innerhalb der Frist zurückgeschickt wird (Einlieferungsbeleg) bist du aus der Nummer raus, und wenn es Ostern oder nie ankommt und musst nicht mit Annahmeverzug rummachen :-O

    Und wenn du solche Stornonummern öfter abziehst, weihe deine Nachbarn ein und bitte sie, nichts für dich anzunehmen - der wollte dir einen Gefallen tun, keinen Grund, ihn hinzuhängen :-)

    G imager761

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Ich weiß nicht, ob Du die seltene Gabe hast, zwischen den Zeilen zu lesen... Aber es steht nichts davon, dass ich meinem Nachbar ans Leder will...

    Aber ich werde es so machen, wie Du es vorschlägst: Keine Annahmeverweigerung sondern ganz regulär mit dem Rücksendeschein...

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    Antwort von Veteran70 Veteran70

    Die Verbraucherzentrale rät, keine unbestellten Pakete anzunehmen oder durch den Nachbarn annehmen zu lassen. Wer von der Post durch eine Benachrichtigungskarte von dem Paket erfährt, sollte keinesfalls das Paket abholen. Sofortige Annahmeverweigerung ist in jedem Fall billiger und vor allen Dingen keinesfalls risikoreich.

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Ich wusste, dass ein Paket kommt. Allerdings wusste ich nicht, dass es schon innerhalb 2 Tagen ankommt.

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    Antwort von santolina santolina

    Nimm das 14 tägige Rückgaberecht in Gebrauch und nimm den Rücksendeaufkleber aus dem Paket...

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    das werde ich auch so machen, Danke

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    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Aufmachen, Rücksendeaufkleber aufkleben, Paket wieder zukleben, bei der Post abgeben, fertig.

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    Antwort von Pinkblue Pinkblue

    Zurück schicken.

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    Antwort von NurIchBinEs NurIchBinEs

    Solange du es noch nicht aufgemacht hast, kannst du es so wieder zur Post bringen und sagen das du die Sendung nicht annimmst.

    Hatte ich auch grad letzte Woche.

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Ja, und geht das auch noch nächste Woche???

    Ich weiß ja, dass ich diese 14 Tage Rückgaberecht habe, aber ich wollte nicht den Aufwand mit aufmachen und zumachen betreiben. Also werde ich es wohl doch lieber gleich verschicken....

    Kommentar von NurIchBinEs NurIchBinEsNurIchBinEs

    Allzu lange warten würde ich nicht.

    Ich hab meins gleichnächsten Tag wieder zur Post gebracht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Annahmeverweigerung entbindet dich nicht von Vetragserfüllung (Annahme und Zahlung) eines wirksamen Vertrages - dein gesetzliches Widerrufsrecht schon :-)

    Lass dir von den Rechtsunkundigen hier keinen Bären aufbinden :-O

    Retoure, nur so ist es rechtlich einwandfrei richtig :-)

    G imager761

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Hier geht´s aber nicht um eine Vertragserfüllung, sondern nur darum, ob ich die Annahme verweigere und wieviel Zeit ich dafür habe (wegen den Weihnachtsgeschäften) oder ob ich den normalen Weg einer Rücksendung gehe......

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    Antwort von FriedFertig1 FriedFertig1

    Sofort zur Post und verweigern ist das Beste.

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