Was für Folgen hat eine später als versprochen eingetroffene Lieferung? bzw: was passiert wenn ich diese nicht annehmen kann und es zu Annahmeverzug kommt?
Dank in vorraus, mfG Richy
Was für Folgen hat eine später als versprochen eingetroffene Lieferung? bzw: was passiert wenn ich diese nicht annehmen kann und es zu Annahmeverzug kommt?
Dank in vorraus, mfG Richy
§293ff BGB regeln den Gläubigerverzug.
Wichtig: §300 Schuldner (Lieferant) muss nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vertreten.
Und §304 BGB Lieferant kann Lagerkosten berrechnen.
Aber: §299 BGB ist kein Liefertermin verein bart und du bist nicht zu Hause, gilt es nicht als Annahmeverzug.
Wurde der Liefertermin schriftlich mit Fixklausel oder Terminkauf vom Lieferanten angegeben?
Zunächst kommt es darauf an, um welche Schuld es sich handelt. Hier kommt Holschuld, Schickschuld oder Bringschuld in Frage, § 269 BGB. Im Zweifel gilt Hohlschuld, § 269 I. Beachte aber auch § 269 III, wonach aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, nicht zu entnehmen ist, dass es sich um Schickschuld oder Bringschuld handelt.
Dann kommt es noch darauf an, ob ein Liefertermin vereinbart wurde, § 271 BGB. Falls nicht, gilt wie beschrieben § 299.
Erst wenn diese zwei Fragen geklärt sind, kann beurteilt werden, welche Konsequenzen der vorgetragene Sachverhalt hat.
das kommt drauf an welcher Lieferservice dir die Lieferung schickt. Wenn es die erste Zustellung ist dann bekommst du eine Nachricht, wann sie es ein weiteres mal Probieren werden. Sollte die Lieferung schonmal verpasst worden sein dann wird sie bei der deutschen Post z.b. in einer Filiale in deiner Nähe abgegeben, wo du sie dir abholen kannst.
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