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Annahme: Können sie von mir einen Pass/Ausweis etc. verlangen?

Frage von NutellaLoeffler NutellaLoeffler

Also, man stelle sich vor, man ist selbst 15 Jahre alt.( 1,55m groß ;) Die RMV Kinderkarten gehen leider nur bis einschließlich 14 Jahre. Wenn ich mir beispielsweise eine Kinderkarte / Kindertageskarte kaufen, die meistens viel günstiger ausfallen , kaufe, und der Kontrolleur dann meine Fahrkarte sehen möchte, aber meint, ich sähe nicht wie 14 aus.. a) Darf er soetwas sagen? ( Ich meine ich seh nicht älter als 15/16 aus ,eher 14/15(Meinung von Freunden ;) b) Darf RMV von Kindern verlangen, dass sie ihnen einen Pass etc. schicken? c) Würde ich dann 40€ zahlen müssen? Schließlich hab ich ja auf irgendeiner Weise ein Ticket erworben..

MFG_

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Antworten (4)

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Wenn du einen Kinderfahrschein benutzt, musst du - wenn nötig - auch nachweisen können, dass du dazu berechtigt bist (z.B. mit einem Schülerausweis).

    Bist du dafür zu alt, hast du keinen gültigen Fahrausweis und zahlst 40 Euro.

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    Antwort von marsmello marsmello

    Also bei mir steht in den Bussen/Bahnen immer: "Wenn Sie ein vergünstigtes Ticket in Anspruch nehmen, muss die Berechtigung dieser Vergünstigung nachgewiesen werden" so oder so ähnlich. Was hat man zu verbergen wenn man die Vergünstigungen in Anspruch nimmt, wenn man es darf?

    So ein Ticket kann sich jeder kaufen, da am Automaten muss ja nix nachgewiesen werden muss, nur gegenüber den Kontrolleueren.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Kinderausweis , Kinderpass , Kopie der Geburtsurkunde !

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    Antwort von nugi12 nugi12

    In der Schweiz kann er das ;)

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