zarafee am 07.11.2009 um 17:17 Uhr
Es hat sich herausgestellt, das mein Ex wie besprochen die wohnung per Einschreiben gekündigt hat. Jedoch hat der Vermieter das Schreiben nicht angenommen, weil er schon wußte wahrscheinlich das da die Kündigung ausgesprochen wird. Weiß jemand wie es sich verhält, wenn die Kündigung raus ist, aber dem Vermieter nicht zugestellt wurde, sei es er hats verweigert wie auch immer.....
Was ist da zu tun?

dann kommt es zurück mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und damit kannst du nachweisen, daß du die Frist eingehalten hast und kannst normal kündigen und er darf nicht behaupten, daß du ihn nicht informieren wolltest.

Den "Einschreiben" Brief aufbewaren und einfach nochmals per "Normalpost" schreiben und darin den Rückläufer auch erwähnen. Die Frist wurde dennoch eingehalten.
Ich schicke schon lange Zeit neben einem Einschreiben immer gleich einen Brief per Normalpost dazu. Einer kommt dann immer an.

Persönlich vorbeibringen, wenn möglich. Und ihn fragen, was der Sch*** soll.

Unter Zeugen selbst in den Briefkasten werfen oder vom Gericht überbringen lassen.
Außerdem hat so ein Vermieter nicht alle tassen im Schrank. Wenn er es nicht annimmt und man stellt die Miete ein, dann hat der vor Gericht auch keine Chancen.
Es gibt Regeln im Geschäftsverkehr. Vogel Strauß Politik zählt da nicht.

Würde ihm die Kündigung persönlich zustellen !
zarafee am 7. November 2009 17:23 wollte mein ex auch gestern ihm persönlich zustellen. dieser sagte darufhin es sei was spät, und hat ihm nicht gegengezeichnet, das es er bekommen hat. komisch alles

Wenn er die Annhame verweigert, gilt die Kündigung als zugestellt
firstguardian am 7. November 2009 17:21 So - so!!!
zarafee am 7. November 2009 17:26 was meinst du mit so so?
zarafee am 7. November 2009 17:23 also soviel ich gehört habe liegt das einschreiben bei der post...
nächstes Mal einfach ein Einwurfeinschreiben senden. Es ist günstiger und kann nachvollzogen werden, wo es eingeworfen wurde. Es kann dann keiner sagen, er hätte es nicht bekommen. Am besten vom Postangestellten bestätigen lassen, dass der Brief auch in dem Umschlag war

Er soll die Kündigung dem Vermieter in Deiner Gegenwart als Zeugin persönlich übergeben und sich den Erhalt quittieren lassen.
Wenn Ihr beide die Wohnung gemietet habt und beide den Vertrag unterschrieben, dann könnt Ihr auch nur beide kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam, wenn Du noch in der Wohnung wohnst.

Wenn es ein Einschreiben mit Rückschein war und jetzt auf dem Postamt darauf wartet abgeholt zu werden, dann ist es nicht zugestellt worden. Ein Einwurfeinschreiben ist in dem Fall besser, denn da bestätigt der Postbote, dass er das Einschreiben in den Briefkasten gesteckt hat, also zugestellt hat. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung vor Zeugen übergeben. Ich mache(nach negativen Erfahrungen) immer vom Einwurfeinschreiben gebrauch und schicke den Brief wenn möglich auch noch einmal zusätzlich per Mail und/oder Fax. Da habe ich dann mehrere Nachweise. Wenn Mail oder Fax nicht gehen dann vor Zeugen den Brief persönlich in den Briefkasten stecken (aber nicht den eigenen Partner mitnehmen). Das geht aber auch nur, wenn die Entfernung zum Empfänger nicht so groß ist.
Richtig - Zustellungsfiktion bei unberechtigter Annahmeverweigerung.