gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Annahme des Einschreibens verweigert?!

gefragt von zarafeezarafee am 07.11.2009 um 17:17 Uhr

Es hat sich herausgestellt, das mein Ex wie besprochen die wohnung per Einschreiben gekündigt hat. Jedoch hat der Vermieter das Schreiben nicht angenommen, weil er schon wußte wahrscheinlich das da die Kündigung ausgesprochen wird. Weiß jemand wie es sich verhält, wenn die Kündigung raus ist, aber dem Vermieter nicht zugestellt wurde, sei es er hats verweigert wie auch immer.....

Was ist da zu tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnung (4407)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 7. November 2009 17:18
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das schreiben gilt als zugestellt.

Kommentar von Fragender024 am 7. November 2009 17:21

Richtig - Zustellungsfiktion bei unberechtigter Annahmeverweigerung.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. November 2009 17:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dann kommt es zurück mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und damit kannst du nachweisen, daß du die Frist eingehalten hast und kannst normal kündigen und er darf nicht behaupten, daß du ihn nicht informieren wolltest.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 7. November 2009 17:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einwurfeinschreiben gilt als zugesstellt


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. November 2009 17:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den "Einschreiben" Brief aufbewaren und einfach nochmals per "Normalpost" schreiben und darin den Rückläufer auch erwähnen. Die Frist wurde dennoch eingehalten.

Ich schicke schon lange Zeit neben einem Einschreiben immer gleich einen Brief per Normalpost dazu. Einer kommt dann immer an.


Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 7. November 2009 17:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Persönlich vorbeibringen, wenn möglich. Und ihn fragen, was der Sch*** soll.



ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 7. November 2009 17:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unter Zeugen selbst in den Briefkasten werfen oder vom Gericht überbringen lassen.

Außerdem hat so ein Vermieter nicht alle tassen im Schrank. Wenn er es nicht annimmt und man stellt die Miete ein, dann hat der vor Gericht auch keine Chancen.

Es gibt Regeln im Geschäftsverkehr. Vogel Strauß Politik zählt da nicht.


aleida
beantwortet von aleida am 7. November 2009 17:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Würde ihm die Kündigung persönlich zustellen !

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 7. November 2009 17:23

wollte mein ex auch gestern ihm persönlich zustellen. dieser sagte darufhin es sei was spät, und hat ihm nicht gegengezeichnet, das es er bekommen hat. komisch alles


Volker13
beantwortet von Volker13 am 7. November 2009 17:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er die Annhame verweigert, gilt die Kündigung als zugestellt

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 7. November 2009 17:21

So - so!!!

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 7. November 2009 17:26

was meinst du mit so so?

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 7. November 2009 17:23

also soviel ich gehört habe liegt das einschreiben bei der post...


liebeGoogle
beantwortet von liebeGoogle am 7. November 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nächstes Mal einfach ein Einwurfeinschreiben senden. Es ist günstiger und kann nachvollzogen werden, wo es eingeworfen wurde. Es kann dann keiner sagen, er hätte es nicht bekommen. Am besten vom Postangestellten bestätigen lassen, dass der Brief auch in dem Umschlag war


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. November 2009 17:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er soll die Kündigung dem Vermieter in Deiner Gegenwart als Zeugin persönlich übergeben und sich den Erhalt quittieren lassen.


anonym
beantwortet von Padri am 8. November 2009 10:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Ihr beide die Wohnung gemietet habt und beide den Vertrag unterschrieben, dann könnt Ihr auch nur beide kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam, wenn Du noch in der Wohnung wohnst.


aschaub
beantwortet von aschaub am 9. November 2009 02:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es ein Einschreiben mit Rückschein war und jetzt auf dem Postamt darauf wartet abgeholt zu werden, dann ist es nicht zugestellt worden. Ein Einwurfeinschreiben ist in dem Fall besser, denn da bestätigt der Postbote, dass er das Einschreiben in den Briefkasten gesteckt hat, also zugestellt hat. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung vor Zeugen übergeben. Ich mache(nach negativen Erfahrungen) immer vom Einwurfeinschreiben gebrauch und schicke den Brief wenn möglich auch noch einmal zusätzlich per Mail und/oder Fax. Da habe ich dann mehrere Nachweise. Wenn Mail oder Fax nicht gehen dann vor Zeugen den Brief persönlich in den Briefkasten stecken (aber nicht den eigenen Partner mitnehmen). Das geht aber auch nur, wenn die Entfernung zum Empfänger nicht so groß ist.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.