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Anmeldung!?Fahrzeug!KFZ!

Frage von E36Astronom E36Astronom

Was braucht man!?

Fahrzeugbrief-Fahrzeugschein?ist es, dasselbe?

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Antworten (10)

  • 1
    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Kfz Brief Zulassung , tüv , Au , Vers. Nr.

    Gruß Mike

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Alles mitgegeben!

    Was wollen die,bei der Zulassung?

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Steht oben

  • 1
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Nein!

    Der Kfz Brief ist sozusagen der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Wer den besitzt, ist der Eigentümer des Kfz.

    Der Fahrzeugschein (Fahrzeugschein) ist sozusagen der Personalausweis des Kfz.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Das erste ist falsch !! Brief Eigentum

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Bitte nochmal in deiner Quelle lesen! Da hast du was falsch verstanden...

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Der Kfz Brief ist sozusagen der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Wer den besitzt, ist der Eigentümer des Kfz.

    Nein, der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis, steht neuerdings sogar extra drauf.

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Naja, über 40 Jahre Autofahrer lassen sich nicht leugnen. Hat sich tatsächlich mal wieder geändert. :-(

  • 1
    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Der Fahrzeugbrief weist Dich als Eigentümer des Fahrzeuges aus und sollte niemals im Auto aufbewahrt werden. Den Fahrzeugschein (sollte man auch nicht im Auto lassen) muß bei Nutzung des Autos stets mitgeführt werden.

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Ich habe das Fahrzeug verkauft!-alles mitgegeben!

    Er ruft mich an-ich brauche Fahrzeugbrief...sagt Zulassungsbehörde-Was,soll "ich "machen?

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Hattest du den Brief oder nicht?

    Wenn du ihn hattest du ihm den übergeben hast, ist dein Part erfüllt.

    Hattest du den schon bei der Übergabe nicht, dann schreibe ihm auf, dass du der Eigentümer des Fahrzeuges (am Besten über Fahrzeugidentifikationsnummer und altem Kennzeichen genau bestimmten) bist und ihm das Fahrzeug verkauft hast und dass du den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren hast und unterschreibe es. Lege vielleicht noch eine Kopie deines Personalausweises bei. Damit soll er dann nochmal zur Zulassungsstelle und sein Glück versuchen.

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    dto. wie bei hauseltr ...

  • 1
    Antwort von berniberndt berniberndt

    Beim Zulassen nimmst den Fahrzeugbrief mit zur Zulassungsstelle und bekommst dort den Fahrzeugschein ausgestellt.

  • 1
    Antwort von altermann58 altermann58

    Früher gab es Schein und Brief - heute heißt das Teil1 - Teil2...

    Du brauchst den Brief (DIN A 4 groß).

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Wie sieht der genau aus?

    Ps:hab ein Auto verkauft!Jetzt habe ich einen Anruf erhalten,das er den F.Schein braucht!

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    den brief meinste jetzt(?)

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Nein,den Fahrzeugschein...!

    Es wurde meines Wissens.alles ausgehändigt!

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    der kriegt doch bei der anmeldung/ummeldung,.sprich zulassung.ect..einen neuen auf seine daten ausgestellt...was will der mit deinem alten schein?sag ihm das und gut ist;-)

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Der Brief,ist dieses Grüne aufklappbare ?

  • 0
    Antwort von Jakob1 Jakob1

    Als Mitarbeiter einer Kfz Zulassungsbehörde. Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein);: Zulassungsbescheinigung Teil II( Fahrezugbrief) elektronische Versicherungestätigung (ist ein 7-stelliger Code), wenn das Fahrzeug zugelassen ist und aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt, die Nummernschilder, Personalausweis oder Reisepaß (eventuell mit Meldebestätigung)- Eventuell musst du eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ausfüllen.

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Ich habe das Fahrzeug verkauft!-alles mitgegeben!

    Er ruft mich an-ich "brauche Fahrzeugbrief"...sagt Zulassungsbehörde-Was,soll "ich "machen?

    Ps: habe alles mitgegeben!

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Was braucht er denn nun??

    Mal ist es der Brief, mal sogar auch Nachfrage der Schein...???

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Es ist die Behörde!

    Er brauch nichts mehr...alles,wurde mitgegeben %-)

    Irrsinn

    Kommentar von Jakob1 Jakob1Jakob1

    hat er den kfz-brief denn verloren? wenn ja, wirds kompliziert. habt ihr denn einen kaufvertrag gemacht, in dem steht, dass die fahrzeugpapiere völlständig übergeben wurden? ist der käufer aus dem gleichen zulassungsbezirk wie du? wenn ja, muss er bei der zulassungsbehörde wahrscheinlich eine eidestattlicher versicherung abgeben, dass er den kfz-brief verloren hat. der verlust des kfz-briefes wird dann an das kraftfahrt-bundesamt in flensburg gemeldet. das kba veröffentlicht die briefnummer im verkehrsblatt. 14 tage nach dem erscheinen des verkehrsblattes kann dann die zulassungsbehörde einen neuen brief erstellen. wenn er nicht im gleichen zulassungsbezirk wohnt, muss er sich an die kennzeichenführende zulassungsbehörde wenden. die macht im prinzig das gleiche (eidesstatt, aufbietung). allerdings wird sie dann dem käufer eine unbedenklichkeitsbescheinigung für die neue zulassungsstelle ausstellen. dann kann nach dem ende der aufbietungsfreist das fahrzeug umgemeldet werden. vorher geht das leider nicht.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Fahrzeugbrief hat heute DIN A4 Format, früher war es so dreimal eingeklappt und ca. DIN A5 groß.

    Der Fahrzeugschein ist das kleine zusammengeklappte Ding im Portmonnaie-Format.

    Hier mal Bilder des -Briefs zur Ansicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief

  • 0
    Antwort von Singlemiezerich Singlemiezerich

    und lass den brief nie im auto...die russen kommen...grins..man sagt umgangssprachlich...wer den brief hat ist der besitzer....

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Das Auto,wurde ja schon verkauft!

    Mit allen Unterlagen !

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    achso ,das kam in deinem fragetext nicht hervor,dachte du selbst willst anmelden.. mittlerweile sehe ich es ja hier aber auch;-)

    Kommentar von Alexandra2704 Alexandra2704Alexandra2704

    Entschuldige, dass ich Dich verbessere. Der Besitzer ist derjenige, der das Fahrzeug gerade hat, meist gekoppelt mit dem Fahrzeugschein. Der Eigentümer steht im Fahrzeugbrief und bestätigt, dass ihm das Fahrzeug auch gehört.

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    brauchst dich nicht entschuldigen,lerne gerne dazu und ich schrieb ja auch "umgangssprachlich" wenn jemand ein auto stiehlt MIT brief UND schein und fährt nach...naja..osten eben,dann haste schlechte karten...aber..das hat man ja auch so...haha

    Kommentar von E36Astronom E36AstronomE36Astronom

    Haha....Lustig :-{

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Lernen ist gut, aber bitte nichts Falsches...

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Zum Besitzer passt es ungefähr. Aber das mit dem Eigentümer ist falsch. Die in den Zulassungspapieren genannte Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Der Eigentümer kann jemand völlig anderes sein.

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Besitzer ist derjenige, der die unmittelbare Gewalt über das Fahrzeug hat. Wenn es jemand klaut, ist der Dieb der Besitzer. Egal, wer den Brief hat und egal, wer der Eigentümer ist... So viel zum Besitzer...

  • 0
    Antwort von frauausdorf frauausdorf

    Du nimmst den Fahrzeugbrief mit, den Fahrzeugschein bekommst du dann auf deinen Namen neu ausgehändigt.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Falsch!!!

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    Antwort von barolo86 barolo86

    du brauchst den Fahrzeugbrief, den Fahrzeug-Schein bekommst du erst bei der Anmeldung

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Falsch !!! Die Zulassung ist die abmeldebescheinigung , ohne musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben , wegen Verlust , ohne dieses bekommst du keinen neuen Schein

    Und der Inhaber des Briefes ist NICHT Besitzer des Fahrzeugs

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    "Und der Inhaber des Briefes ist NICHT Besitzer des Fahrzeugs"

    Hat er oder sie das behauptet?

    Und...ganz so ist der Satz nicht richtig. Es muss heißen... "muss nicht der Besitzer sein". Er kann es sehr wohl sein.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Und der Inhaber des Briefes ist NICHT Besitzer des Fahrzeugs

    Du meinst Eigentümer.

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