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Anmeldung Zweitwohnung Einwohnermeldeamt

Frage von HeiBa HeiBa

Ich lebe in Frankfurt/Main in einer WG, weil ich dort eine Lehrstelle habe. Muß ich mich auf dem Einwohnermeldeamt melden, bin nur von Mo-Fr dort und möchte meinen Erstwohnsitz in meinem Heimatort behalten.

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Antworten (4)

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    überprüfe, ob es dir steuerlich etwas bringt eine zweitwohnung zu unterhalten.

    wenn nicht, dann musst du keinen zweitwohnsitz einrichten .

    du bist nur vorrübergehend auswärtig untergebracht, weil du berufsausbildung machst.

    bedenke auch , dass in frankfurt eine zweitwohnsteuer erhoben wird.

    diese wird nur studenten erlassen.

    hier ein link bei evtl. steuerentlastung.

    http://inhalt.monster.de/9311_de-de_p1.asp

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    Antwort von anjanni anjanni

    Was Du beachten solltest: MAnche Orte (ob Frankfurt dazugehört, kann ich nicht sagen) haben eine Zweitwohnungssteuer. Da zahlt man Abgaben an die Stadt dafür, daß man dort nicht mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Die Städte profitieren sonst nämlich steuerlich nur von den Erstwohnsitzen. Vor allem Studentenstädte und Ferienorte haben sich durch die Zweitwohnungssteuer eine feine Nebeneinnahme verschafft.

    Ansonsten kannst Du natürlich Deinen Hauptwohnsitz an Deinem Heimatort behalten: dort ist Dein Lebensmittelpunkt: Deine Familie, Deine Freunde, Dein Sportverein... Da kann dann wirklich niemand was gegen haben. Und steuerliche Vorteile kann es Dir auch bringen (auch wenn man in der Ausbildung meistens nicht so viel verdient, daß mam Steuern zahlt).

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    Antwort von delta82 delta82

    Wenn du Mo-Fr in der WG wohnst, ist das Dein Hauptwohnsitz. Daher müsstest du dich ummelden. Verstoß gegen das Meldegesetz kann nen teurer Spaß werden. Was spricht auch gegen eine Ummeldung.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Nö. Kann auch der Nebenwohnsitz sein...

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    Antwort von Spanker Spanker

    Einen Zweitwohnssitz anmelden schadet nicht. Im gegenteil. Wenn Fahrtkosten o. doppelte Haushaltführung beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen ist ein anmelden unerlässlich.

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