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Anmeldung Zweitwohnsitz Pflicht um steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen?

Frage von bartez bartez

Hallo Ihr,

aus beruflichen Gründen wohne und arbeite ich seit Anfang des Jahres 450 km von meinem gemeldeten Erstwohnsitz entfernt. Dieser befindet sich immer noch im Haus meiner Eltern. Mein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist aktuell aber die Wohnung meiner Freundin, ca. 15km von meinem Elternhaus entfernt. Fast jedes Wochenende fahre ich somit 450km zu meiner Freundin und verbringe meine freie Zeit bei ihr. Sämtliche Freunde wohnen ebenfalls in diesem Einzugsbereich.

Folgende Fragen hätte ich: - Muss ich meine Wohnung am Arbeitsort als Zweitwohnsitz anmelden um die steuerliche Absetzbarkeit sämtlicher Ausgaben (Heimfahrten, Umzug, etc) zu ermöglichen? - Liegt in meinem Fall überhaupt eine doppelte Haushaltsführung vor, da ich sowohl bei meinen Eltern, als auch bei meiner Freundin, keine Miete zahle. - Welche Punkte gilt es in meinem Fall noch zu erfüllen, damit ich den Status deiner doppelten Hausführung erreiche. Vielen Dank für Eure Antworten!

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Antworten (4)

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    Antwort von dqb210 dqb210

    JA...

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    Antwort von barbaraschmidt barbaraschmidt

    Den Zweitwohnsitz kannst du nur durch die Anmeldung geltend machen. Rückwirkend kannst du dich jedoch nicht anmelden.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Das wird dir nicht viel nützen. Für das Finanzamt ist der Hauptwohnsitz da, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Eine Zweitwohnung und die Fahrten dahin werden nur anerkannt, wenn der Erstwohnsitz dein Lebensmittelpunkt ist. Das ist erst mal grob ausgedrückt.
    Als Lebensmittelpunkt wird der Erstwohnsitz aber nicht akzeptiert, wenn du ledig bist, wenn es sich um dein Elternhaus handelt usw. Es wird noch nicht einmal akzeptiert, wenn du Familie hast, die am Erstwohnsitz wohnt, da unterstellt wird, dass diese Konstellation nur wegen der Steuer so gemacht wird.
    Anerkannt wird ein Zweitwohnsitz dann, wenn am Erstwohnsitz die Familie wohnt und der Ehepartner dort ebenfalls berufstätig ist. Das ist der einzige Fall, in dem es kaum Diskussionen gibt.
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    In deinem Fall sehe ich da also ganz schwarz. Du kannst allenfalls noch Pech haben und am Ort des Zweitwohnsitzes noch die sogenannte Zweitwohnsitz-Steuere bezahlen müssen.
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    Habe gerade nochmals gelesen .... vielleicht(!) hast du eine Chance, wenn du die Wohnung deiner Freundin als Erstwohnsitz angibst und daß ihr in einer Lebensgemeinschaft lebt.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Zweitwohnsitz musst du melden, logisch, wie sollte sonst eine doppelte Haushaltsführung begründet werden. Allerdings verhält es sich damit so: Wo du mehr als die Hälfte des Jahres, damit sind die tatsächlichen Tage gemeint, dein Leben verbringst und dich aufhälst, ist dein Hauptwohnsitz. Das soll einfach vermeiden, das man Steuern zu seinen Gunsten reduziert. Aber vorsicht, Fahrten zu deiner Freundin werden nicht als Werbungskosten angesehen, da es sich um Partnerschaften um Privatvergnügen handelt, die nicht dazu beitragen, dass du deinen Job ausüben kannst. In wie weit du etwas absetzen kannst, musste mal im Internet googlen oder nen Steuerberater fragen.

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