Sohn will sich zum Führerschein anmelden (17 Jahre), aber er hat kaum Geld und meint, zum 18. Geburtstag gibt es das von den Eltern. Er soll erst mal jobben, will er aber nicht. Muß bei einer Führerscheinanmeldung auch der Erziehungsberechtigte unterschreiben, wenn noch keine Volljährigkeit vorliegt?
Antworten (11)
-
1Antwort von
ewalliewalli
Ich würde ihm einen Teil bezahlen, aber erst, wenn er sich einen Job gesucht hat! Nicht böse gemeint, aber ganz schön verwöhnt, das Bürschchen! Ihr solltet ihm mal zeigen, dass man für etwas, das man will, auch etwas leisten muss, denn so kommt er im Leben nicht weiter. Mit 18 Jahren habe ich schon 3 Jahre gearbeitet...
Kommentar von
redead118redead118 So ist es. DH
-
1Antwort von
dipsipo ja der erziehungsberechtigte muss unterschreiben
-
-
-
0Antwort von
SiraaaSiraaa
ja eigentlich schon..aber was bringt denn ne Anmeldung, wenn man dass Geld nicht geschenkt bekommt und dann die Fahrstunden nicht bezahlen kann?? Die Anmeldung allein kostet doch auch schon..zumindest die Grundgebühr
Diese Frage
Logo, oder?!