Hallo, mir wurden i.R. meiner Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma vom März 2011 bis Jan. 2012 regelmäßig Überstunden-Zeitwerte mit Minusstunden aus Zeiten ohne Arbeitseinsatz verrechnet. Lt. Artikel in einer IG-Metall-Zeitschrift von 2/2012 wird erklärt, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Mein Besch.-Verh. wurde seitens des AG zum 15.02.12 gekündigt. Ich überlege jetzt diese Forderungen rückwirkend anzumelden. Lt. § 16 Tarif-Vertrag-Zeitarbeit BZA betragen die Ausschlussfristen hierfür 2 Monate bzw. 1 Monat Beendigung des Besch.-Verhältnisses. Frage: Bezieht sich die Ausschlussfrist auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung (Bsp.: Forderung aus April 2011 - Anmeldung spätestens bis 30.06.11) oder kann diese Forderung aktuell noch bis 15.03.12 angemeldet werden? Kann hier jemand helfen. Vielen Dank Gruß JK
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Anmeldung von Forderungen im Rahmen von Ausschlussfristen
Frage von
werder13
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