Bei der Anmeldung zu einem neuen Pass, wurde die Frage gestellt, ob sich die Staasbürgerschaft Desjenigen geändert hat. Er antwortete, nein ich bin Deutscher.
Daraufhin antwortete die Mitarbeiterin, ich weiße sie darauf hin, dass diese Aussage eine Ordnungswiederigkeit ist.
Darum fragte die Angestellte erneut nach der Staatsbürgerschaft. Darauf antwortete er erneut mit dem Satz, ich bin Deutscher.
Daufhin wurde ihm via Post ein Bußgeldbescheid in Höhe von 65,00€ zugestellt.
Frage: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage und wo kann das nachgeprüft werden?
Danke für die Antwort. Die deutsche Staatsbürgerschaft lag und liegt schon immer vor.
Und bei der Beantragung des neuen Passes wurde der bisherige deutsche Pass vorgelegt, oder war kein Ausweisdokument vorhanden?