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Anmeldung eines Neben-, Kleingewerbes (Gebäudereinigung) als Student

Frage von hcrocker hcrocker

Hallo!Ich bin Student und mein Vermieter hat mir nun angeboten die Reinigung des Treppenhauses zu übernehmen. Um bißchen was dazuzuverdienen würde ich dieses nun gerne tun. Allerdings will er, um dem Arbeitgeberteil usw. aus dem Wege zu gehen mich als Selbstständigen anstellen. Folglich muss ich ja ein Klein-, bzw. Nebengewerbe anmelden. Nun habe ich aber vernommen, dass ich für die Ausübung von Gebäudereingungstätigkeiten zusätzlich zum Gewerbeschein einen Eintrag ins Handelsregister bei der Industrie und Handelskammer benötige. Aus Kostengründen (angeblich 125 Euro) wäre ich darüber natürlich nicht besonders erfreut.Wisst ihr da vielleicht mehr, vorallem ob das mit dem Eintrag bei der IHK auch für Studenten mit Nebengewerbe zählt?Über eure Hilfe wäre ich euch echt dankbar!

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Antworten (4)

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich. Die Handwerkerrolle hängt davon ab, was du genau machen willst. Eine reine Treppenhausreinigung gehört sicherlich nicht dazu. Google einfach mal danach, du findest einige Definitionen dazu. Melde einfach ein Gewerbe in Form eines Nebengewerbes an (das kannst du in der Gewerbeanmeldung ankreuzen). Aber wie vorhin schon jemand erwähnt hat: Wenn du nur einen Kunden hast, bist du scheinselbständig. Mehr dazu kannst du hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-ist-ein-unternehmer-scheinselbstandig... du weitere Kunden hast, ist das kein Problem. Du kannst über deinen Gewerbeschein natürlich auch verschiedene Tätigkeiten ausüben. Allerdings musst du diese bei der Beantragung des Gewerbescheins angeben.

    Kommentar von gruenderlexikon gruenderlexikongruenderlexikon

    Hier findest du die Abgrenzung: http://www.staacks.de/agb.html

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    Antwort von hcrocker hcrocker

    Es geht mir eigentlich nur darum Rechnungen schreiben zu dürfen. In meinem Bekanntenkreis habe mehrere einen Gewerbeschein um Messearbeiten auszuüben, allerdings brauchten die keinen Eintrag in die Handwerksrolle und das irritiert mich doch sehr, dass ich für die Gebäudereinigung eine benötige und die nicht!

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    Antwort von PhoeniXaC PhoeniXaC

    Hi,

    dein Gewerbe kostet dich auf jeden Fall erst einmal etwas (meines Wissens nach eher 250€ statt 125). Es kommt übrigens auch darauf an, wieviel du verdienst. Als Student bist du vermutlich noch in der Familienversicherung deiner Eltern drin. Verdienst du nun über 400€ und/oder arbeitest im Durchschnitt mehr als 19,25 Stunden pro Woche, fällst du da raus und musst dich privat krankenversichern. Zudem solltest du dir eine Betriebshaftpflichtversicherung zulegen. Alles in allem bei einem geringfügigen Verdienst viele Ausgaben.

    Wenn du unter 400€ im Monat verdienen würdest, dann überrede deinen Vermieter, diese Tätigkeit als Minijob zu registrieren oder sieh dich nach etwas anderem um :)

    Das wäre zumindest meine Empfehlung.

    Kommentar von hcrocker hcrocker

    Mein verdienst würde bei 150 Euro im Monat liegen, also weit von den 400 entfernt.

    Kommentar von PhoeniXaC PhoeniXaC

    Dann solltest du dir zunächst einmal ausrechnen, was du im Gegenzug ausgeben musst, bevor das böse Erwachen kommt ;)

    Kommentar von hcrocker hcrocker

    Gerade das ist es, ich will halt nicht erst 250 Euro investieren um dann 150 im Monat zu verdienen.

    Kommentar von hcrocker hcrocker

    Mein verdienst würde bei 150 Euro im Monat liegen, also weit von den 400 entfernt.

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    Antwort von nimmerlein nimmerlein

    Wenn du nur für den Vermieter tätig wirst, ist es eine Scheinselbständigkeit, da du de facto immer noch in Abhängigkeit arbeitest.

    Kommentar von hcrocker hcrocker

    Ich wollte neben der Tätigkeit als Gebäudereiniger zusätzlich noch weitere, allerdings andere Tätigkeiten über den Gewerbeschein ausüben. Diese würden dann in der Ton- und Konferenztechnik liegen. Da fällt mir noch eine Frage ein, geht es denn überhaupt über einen Gewerbeschein verschiedene Tätigkeiten auszuüben,die rein gar nichts miteinander zu tun haben?

    Kommentar von PhoeniXaC PhoeniXaC

    Kurz gesagt: ja.

    Informiere dich diesbezüglich am besten aus erster Hand.

    Kommentar von PhoeniXaC PhoeniXaC

    Kann man das wirklich so sehen? Als Selbstständiger hast du eher die Wahl, ob du dir einen oder mehrere Arbeitgeber suchst. Wenn du dich für ersteres entscheidest, bist du doch nicht abhängig, sondern hast einfach nur einen gewählt.

    Das Ziel der Selbstständigkeit ist in diesem Fall doch eher, dass du einem Auftraggeber deine Arbeitskraft verkaufst bzw. in Rechnung stellst und dieser sich ne Menge Papierkram erspart.

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