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Anmeldung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens...

Frage von jobo22 jobo22

Hallo. Wie muss man einen abgemeldeten Gebrauchtwagen wieder anmelden. Ich lese: Abmeldebescheinigung und gültiger Nachweis für HU und AU mitbringen..

Was ist wenn bei dem Fahrzeug AU und HU abgelaufen sind..

Muss ich erst mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV?

Ausserdem ein Problem: Das Auto soll dann eigentlich 200 km entfernt angemeldet werden..

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Antworten (3)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rolle89 Rolle89

    Du musst das Auto nicht mit zur Anmeldung nehmen. Es reichen die Papiere: GÜLTIGE TÜV und ASU Bescheinigung (musst du erst drauf machen lassen) und eventuell eine Einverständniserklärung, der Person, über die das Auto angemeldet werden soll (z.B. Vater) und deren Ausweiß. Wenn du das Auto abholst, musst du Kurzkennzeichen auf deiner Zulassungsstelle holen. Dafür brauchst du ein Schreiben von deiner Versicherung (Deckungskarte), dass du während der Holfahrt versichert bsit. Die Karte kannst du oft bei irgendeiner Versicherung holen, ohne dass du da versichert bist oder zukünftig sein willst. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die darauf bestehen, dass du dein Auto dann anschließend über sie versicherst. Erst dann kriegst du die Karte. Musst du mal fragen. Gruß

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Super danke..

    Ein Problem: Das Fahrzeug hat ja noch keine HU und AU (ist abgelaufen).. Bekomm ich also eine Tageszulassung ohne TÜV? Brauch ich nur den Versicherungsnachweis? Ich muss ja mit dem Fahrzeug irgendwie zur TÜV Prüfstelle kommen..

    Kommentar von Rolle89 Rolle89

    Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine zu wissen, dass du das schon fahren kannst mit dem Kurzkennzeichen. Also ohne TÜV und ASU, frag besser nochmal nach. Aber zu Anmeldung, muss es dann drauf sein..

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Ja - hab grad mal bei der Zulassungsstelle angerufen. Die Fahrt zum TÜV ohne HU mit Tageszulassungskennzeichen geht.. Danke euch.

    Man braucht nut Nachweis der Versicherung, Perso, eventuell eben den Abmeldebeleg und das Kurzzeitkennzeichen

    Kommentar von Rolle89 Rolle89

    Genau..viel Glück:)

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Lass es doch zum TÜV oder Werkstatt transportieren.

    Aufn Hänger und ab dafür.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Viel zu teuer und kompliziert. Trotzdem danke.

  • 1
    Antwort von HummelPups HummelPups

    auf jedenfall erstmal zum Tüv und mit Kurzkennzeichen (Tageszulassung) zum Ort bringen oder Tüv machen anmelden und dann holen!

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Danke. Und ich bekomme Tageszulassung, wenn das Auto abgelaufene HU und AU hat?

    Kommentar von HummelPups HummelPupsHummelPups

    nein natürlich nicht! ERST TÜV. Ohne das geht garnichts

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Doch :)

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