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Anmeldung bei der Meldebehörde - Reicht Schreiben oder Bestätigung des Vaters als Vermieter?

Frage von Shali5 Shali5

...Oder benötige ich auch eine Erlaubnis, bzw. Bestätigung seines Vermieters (der Wohnbaugesellschaft)?

Also das Problem ist wohl, dass der junge Mann quasi obdachlos ist. Dass heißt er übernachtet (duschen) zwar über Nacht bei seinem Vater, ist aber noch in einer anderen Stadt gemeldet. Um sich arbeitslos zu melden, müsste er daher entweder ganz nach (irgendein Dorf nähe Stuttgart) zurück, um sich da bei den zuständigen behörden arbeitslos zu melden, oder sich eben hier neu anmelden. aber da er keine wohnung hat, hat man ihm vorgeschlagen, sich in einer notunterkunft unterbringen zu lassen, die ihm dann postadresse oder meldeadresse einrichten. das mag er wohl nicht, da er ja auch die möglichkeit hat bei seinem vater unterzukommen. zumindest auf der couch, als schlafmöglichkeit.

NUN. sein vater ist auch lediglich ein Vermieter einer wohnungsgesellschaft, und scheinbar bezieht er auch staatliche unterstützung. daher soll es jetzt so ein problem sein, dass der junge mann sich da nicht so ohne weiteres anschließen kann.

Also frage ich mich, ob er nicht einfach bei den meldebehörden so einen Anmeldebogen ausfüllen kann, sprich "neue Adresse", "alte Adresse" etc.

Ich kann mich nicht mehr erinnern wie das bei mir war, aber ich glaube ich musste meinen Mietvertrag vorzeigen. ist ja auch logisch, sonst könnte ich ja irgendwelche x-beliebige angaben machen.

So reicht es dem jungen dann aus, wenn er sich eine schriftliche bestätigung des vaters geben lässt, dass er dort tatsächlich (mehr oder weniger) wohnt??? oder werden die meldebehörden auch weiter wissen wollen, ob der vater eigentümer oder mieter ist, und wenn mieter, ob man dann dementsprechend von der wohngesellschaft als weiterer mietteilnehmer im mietvertrag erwähnt wird, sprich nachweis der wohnungsbaugesellschaft?

das würde ich mal gerne wissen, ehe ich falsche auskunft gebe

liebe grüße aus bremen

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Antworten (2)

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    Antwort von findesciecle findesciecle

    Du brauchst keinen Mietvertrag!!! Keinen BEweis, dass du wirklich dort wohnst, das ist ja das Problem!

    Kommentar von Shali5 Shali5Shali5

    das ist ja das Problem!

    hahaha :) das ist ja wahnsinn! ich kanns mir kaum vorstellen. dann hätt ich ja letzte woche auch mal eben berlinerin werden können. so ganz ohne aufwand

    Kommentar von Shali5 Shali5Shali5

    ps. also nicht, dass ich dran zweifle (kam jetzt vielleicht falsch rüber). ich bin einfach nur erstaunt, dass es so einfach ist, dafür an anderen ecken wieder ZUviel und überflüssige bürokratie. (naja, "überflüssig" denkt der kleine mann)

    Kommentar von findesciecle findescieclefindesciecle

    So ist es aber!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von findesciecle findescieclefindesciecle

    Du scheinst mir nicht zu glauben - wenn du Berlinerin sein möchtest, kannst du sich in BErlin anmelden und irgendeine Adresse angeben.

    Nur der Pferdefuss kommt ja danach: und das ist auch gut so: Die Kommune schickt dir dann z.B. einen Bescheid über die Abfallentsorgung (wenn du diesen Typen bei dir wohnen lässt musst du z.B. auch mehr Müllgebühren bezahlen), wenn das nicht bezahlt wird, geht die Kommune dem natürlich nach! Und lassen sie auch nicht locker, bis das aufgeklärt ist!

    Kommentar von findesciecle findescieclefindesciecle

    Nochmal zur Konkretisierung: Das ist ja genau das Problem der Kommunen: Jeder kann jede Adresse als Hauptwohnsitz angeben. Die KOmmunen können das kaum überprüfen. Das wird z.B. oft von Sozialbetrügern missbraucht, und wenn man dem nachgeht, wundern sich Eigentümer von Häusern oft, wer unter ihrer Adresse gemeldet ist.

    Deine Erinnerung, dass du nach nem Mietvertrag gefragt wurdest, trügt dich, oder es muss schon viele Jahre her sein.

    Allerdings musst du wissen, dass wenn später rauskommt, dass die PErson nicht bei Euch wohnte und du wusstest dass er die Adresse trotzdem als Wohnsitz angegeben hat, droht dir theoretisch ein Ordnungsgeld. Nur das kann dir in der Praxis niemals jemand nachweisen, es sei denn du gibst das zu.

    Ich find das trotzdem fragwürdig.

    Kommentar von Shali5 Shali5Shali5

    ahhh. gut. also ich hatte sowas ja auch noch nie vor. wollte mit meiner andeutung eher nur auf eine konkretisierung hinaus. vielen dank für Ihren Kommentar. Vielleicht komme ich auch garnicht mehr dazu dem Jungen irgendwas zu sagen, da ich eher nur den Opa kenne. aber ich persönlich finde dafür solche Themen höchst interessant. Dass meine erinnerung mich trügen, kann schon sein. daran zweifle ich garnicht. ich dachte nur echt gerade, dass es so einfach nicht gewesen sein konnte. aber wenn Sie es sagen...ich bin überrascht.

    Kommentar von findesciecle findescieclefindesciecle

    Tja - ich kenne ja deine Situation nicht. Ich kann nur sagen: ich würde niemanden wissentlich erlauben, meine Adresse als Hauptwohnsitz zu verwenden.

    Aber das Ganze ist wie so vieles: Erlaubt ist es nicht, weil die Adresse muss schon stimmen, aber kontrolliert wird es nicht (höchstens über nicht bezahlte GEbühren)

    aber gewiss ist: du musst beim Einwohnermeldeamt keinen Mietvertrag oder ähnliches vorweisen, man kann (man darf aber nicht) auch jede Adresse angeben!

    Kann höchstens sein, dass wenn ein "Penner" (oder besser jemand, dem man anriecht, dass seine letzte Dusche schon lange zurückliegt), vorspricht, dass man dem auf den Grund geht, ob er dort wirklich dort wohnt!

    Kommentar von Shali5 Shali5Shali5

    ach so. ok. also der knabe lebt ja nun tatsächlich bei seinem vater, d.h. übernachtet, weil viel besitz scheint er nicht zu haben, jedoch konnte ich ja sehen, dass die couch als nachtlager genutzt wurde und koffer standen auch im flur. ich denke das problem bei denen ist, wenn es bei den behörden wie arbeitsamt rauskommt, müsste er auch miete zahlen bzw. der vater würde nicht mehr den alg2 anteil bekommen. darum scheint es denen zu gehen. also das problem ist nicht das "anmelden" an sich, sondern, dass die beiden vermeiden wollen, dass die wohnbaugenossenschaft dahinter kommt, da diese die mietkosten durch direkt über das amt kassieren, und somit das amt wohl dahinter kommt, und der vater dadurch in schwierigkeiten geraten würde. bzw. nur noch die hälfte der mietkosten bezahlt bekommen würde, da der sohn ja auch zahlen müsste/könnte. ich glaube darum gehts.

    Kommentar von findesciecle findescieclefindesciecle

    Es ist echt komplex, was du beschreibst: Ich beschreibe mal die Sozialgesetzlage:

    Wenn dieser Vater ALG2 empfängt, dann ist er eine Bedarfsgemeinschaft (Dazu zählen Ehefrau, Lebengefährtin und Kinder, wenn sie im Haushalt leben. Wenn der Sohn zu ihm zieht, ist er Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das heißt: irgendeiner der BEdarfsgemeinschaft hat ein gutes Einkommen = wird angerechnet = die Arge berechnet das ein und kürzt. (was ja auch logisch ist: denn Ehepartner und Kinder sind einander verpflichtet, bevor der Staat eintritt)

    Wenn du einen anderen (Fremden) in deiner Wohnung mit wohnen lässt (auch wenn er ein Cousin oder Onkel oder Neffe ist ) dann ist das was ganz anderes! Er ist kein Teil der BEdarfsgemeinschaft ´.. Aber dann fragt die Arge: Dann müssen Sie von der Person Untermiete kassieren: Das wäre dann eine Einnahme für dich, selbst wenn die Person dir keine Untermiete zahlt! Das ist egal! Diese PErson, die bei dir lebt, obwohl sie kein Ehepartner, Partner oder Kind bei dir ist, wird angerechnet, denn sie muss dir Miete zahlen!

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    Antwort von Hotzelmann Hotzelmann

    Normalerweise braucht man schon den Mietvertrag. Anonsten muss er eben mit den Leuten auf dem Rathaus reden... das geht dann schon.

    Kommentar von Shali5 Shali5Shali5

    also DOCH mietvertrag? oben wird gesagt, man brauch LEIDER nichts, und Sie meinen man braucht den Mietvertrag? also muss ich mich jetzt doch entscheiden, was ich dem Jungen Mann wohl rate (kopfkratz).

    Also mitvertrag des vaters als mieter, oder einen mietvertrag bzw. bestätigung des vaters als Vermieter an den Sohn?

    lg

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