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Anmeldung als Freiberufler

gefragt von augustkoeniginaugustkoenigin am 09.08.2009 um 18:40 Uhr

Bin ab nächsten Monat wieder selbständig. Bin alleine und habe keine Angestellten. Bin ich verpflichtet mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden oder gilt das nur für Arbeitgeber? Ich arbeite als freiberufliche Dozentin und bin auch als Freiberufler anerkannt. Also keine Gewerbeanmeldung, keine IHK und keine Gewerbesteuerpflicht. Vielen Dank für die Antworten.


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flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 9. August 2009 18:53
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Hilfreichste Antwort

in die bg musst du nur, wenn du angestellte hast. ich bekomme auch häufiger ein schreiben von denen, in dem genau das drinsteht

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. August 2009 19:23

Danke


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. August 2009 09:42
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Du bist nicht verpflichtet dich anzumelden.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 9. August 2009 20:08
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Bei Gewerbeanmeldung wird die zuständige BG automatisch mit benachrichtigt.
Wenn die sich melden, teile denen mit, dass Du allein arbeiten wirst und nie Angestellte haben wirst, sonst musst Du jedes Jahr eine Nullmeldung abgeben.
Zwangsmitglied wirst Du automatisch, das ist nicht zu verhindern.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. August 2009 09:42

Sie iost freiberuflich tätig. Ergo gibt es keine Gewerbeanmeldung denn sie hat kein Gewerbe.


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