augustkoenigin am 09.08.2009 um 18:40 Uhr
Bin ab nächsten Monat wieder selbständig. Bin alleine und habe keine Angestellten. Bin ich verpflichtet mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden oder gilt das nur für Arbeitgeber? Ich arbeite als freiberufliche Dozentin und bin auch als Freiberufler anerkannt. Also keine Gewerbeanmeldung, keine IHK und keine Gewerbesteuerpflicht. Vielen Dank für die Antworten.
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in die bg musst du nur, wenn du angestellte hast. ich bekomme auch häufiger ein schreiben von denen, in dem genau das drinsteht

Bei Gewerbeanmeldung wird die zuständige BG automatisch mit benachrichtigt.
Wenn die sich melden, teile denen mit, dass Du allein arbeiten wirst und nie Angestellte haben wirst, sonst musst Du jedes Jahr eine Nullmeldung abgeben.
Zwangsmitglied wirst Du automatisch, das ist nicht zu verhindern.
Niklaus am 11. August 2009 09:42 Sie iost freiberuflich tätig. Ergo gibt es keine Gewerbeanmeldung denn sie hat kein Gewerbe.
Danke