Darf man rein rechtlich an öffentlichen Plätzen bzw. in Wäldern an Grillplätzen grillen, ohne dass man es bei der Stadt oder so anmelden muss ?
Antworten (9)
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20DaSa0320DaSa03
Mir wurde mal bei der Stadtverwaltung gesagt wer zuerst kommt malt zuerst!
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eliteDJ Genau, das Ordnungsamt kann da weiterhelfen, oder mal die Strassenordnung deiner Stadt anschauen.
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Guppy194Guppy194
Gemeingebrauch ist die jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften offenstehende Benutzung der öffentlichen Straßen zum Verkehr. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn die Straße nicht überwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird.
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alles andere ist Sondernutzung und durch die jeweilige Gemeinde zu genehmigen.
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physicusphysicus
Du weißt doch: In Deutschland ist grundsätzlich alles verboten. Ausnahme: Es ist ausdrücklich erlaubt!
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holschholsch
wenn es öffentliche grillplätze sind und keine einschränkungen, wie waldbrandwarnstufen, vorliegen, ja
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casileincasilein
Wenn's nicht ausdrücklich verboten ist, ja.
Allerdings kann das Verbot auch in irgendeiner Nutzungordnung, Satzung oder sowas versteckt sein, oder es ist verklausuliert in Ausdrücken wie "Lagern verboten, kein offenes Feuer". Besser also nachfragen! Kannst ja mal die 115 anrufen... -
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zollclaudiiizollclaudiii
nö.... generell ists verboten... es sei denn, es ist irgendwo schriftlich festeghalten, dass es erlaubt ist... aber gerade in wäldern oder so wirst du das nciht erleben...
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ReikenReiken
Man muß sich anmelden und bei den meisten sogar was bezahlen. Mag aber von Satdt zu Stadt unterschiedlich sein.
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Geisha25 eigentlich nicht.Erkundige dich lieber vorher beim Ordnungsamt,wo es geht.
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