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Anmeldegebühren bei Fahrschulwechsel nochmal bezahlen?

Frage von Bilderrahmen Bilderrahmen

Kann man , wenn man die Fahrschule wechselt die Theoriestunden mitnehmen?

bzw.

Muss man diese Anmeldegebühr bei der andern Fahrschule nochmals zahlen? Oder kommt es auf die Fahrschule an?

Müssen/Dürfen sie die ANmeldegebühr nochmal verlangen?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hopeless1982 hopeless1982

    Wenn du in deiner alten Fahrschule die kompletten Theoriestunden bereits gemacht hat, kannst du dir das von denen bescheinigen lassen! Dann zahlt man meist nur noch die halbe Grundgebühr - für den Verwaltungsaufwand! Musst du noch Theoriestunden machen, musst du das individuell mit der Fahrschule klären!

    Lg hopeless

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    Antwort von Naoscaire1916 Naoscaire1916

    zu1) Die "alte" Fahrschule MUß Dir für die Theoriestunden und die gefahrenen Sonderstunden jeh eine Ausbildungsbescheinigung geben. Diese gelten zwei Jahre und können bei der neuen Fahrschule angerechnet werden.

    zu2) Wenn Du die Grundgebühr meinst, kann die neue Fahrschule machen was sie will....

    zu3)Es gibt wie gesagt keine Gebührenverordnung für Fahrschulen. Wenn sie der meinung ist, für Dich nochmal eine Grundgebühr zu verlangen, dann darf sie das. IdR wird hier bei seriösen Fahrschulen die Anzahl der mitgebrachten Theoriestunden zur Berechnung herangezogen.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Bitte lies Dir mal den Link durch. Dort findest Du eine Antwort auf Deine Frage. Mein Frau hatte auch damals die Fahrschule gewechselt und brauchte die Anmeldegebühr nicht noch mal zahlen. Allerdings liegt das schon rund 6 Jahre zurück. http://www.fahrschule-123.de/fahrschulwechsel.php

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    Antwort von sabirke sabirke

    Fahrschulen sind privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen, da wird es schwer sein die Theoriestunden nicht nochmal bezahlen zu müssen. Außerdem kann der Fahrlehrer doch garnicht wissen was in der anderen Fahrschule schon durchgenommen wurde, er war ja nicht dabei. Wenn Dir was erlassen werden sollte ist das meiner Meinung nach Kulanz der neuen Fahrschule, denn eigentlich schließt Du mit der neuen Fahrschule einen neuen Vertrag über die Leistung Dir einen Führerschein zu ermöglichen.

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    Antwort von Lillybeth Lillybeth

    Die Anmeldegebühren erhebt ja die Fahrschule, die kannst Du nicht "mitnehmen", bei den Theoriestunden ist es fahrschulabhängig. Ich war damals bei einer Fahrschule, die gar keine Anmeldegebühren erhoben hat.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn Du wechselst, dann musst Du normalerweise auch die Anmeldegebühr nochmal zahlen.

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