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Anmeldebestätigung des Untermieters

Frage von Capitals Capitals

Hallo,

ich habe folgende Frage(n):

Warum muss ein Mieter, der ein oder mehrere Zimmer untervermietet, bei seinem Vermieter die Anmeldebestätigung des Untermieters einreichen?

Mir stellt sich die Frage, ob das überhaupt notwendig ist, in Zeiten, wo sich doch jeder überall ohne Nachweis anmelden kann...

Und was hat der Vermieter davon?!

VIelen Dank im Voraus für eure Antworten!

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Antworten (4)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Du darfst nicht generell untervermieten.

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    Sorry, aber das war nicht meine Frage und ich weiß, dass man nicht generell untervermieten darf.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Und weil Du das nicht darfst, ist die Unterschrift des Vermieters erforderlich. Jetzt klar?

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    Nee, weil es zumindest in Berlin nicht mehr notwendig ist, dass der Vermieter für eine Anmeldung unterschreiben muss! Aber der Vermieter, also Eigentümer der Wohnung, möchte eben eine Anmeldebestätigung des Untermieters vorgelegt bekommen. Und das versteh ich nicht, da mein Vermieter ja nichts mit dem Untermieter zu tun hat. Der Mietvertrag zwischen Untermieter und mir ist ja nur ein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und mir.

    Kommentar von sender sendersender

    Ahso. Und Dein Untermieter verbraucht ja auch kein Wasser, das dann umgelegt werden müsste, weil in der Wohnung nun mehr Personen wohnen...

    Verstehe...

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    lol, ist zwar lange her, aber diesen unsachlichen Kommentar von dir kann ich so nicht stehen lassen. Was hat der Wasserverbrauch mit der ANMELDEBESTÄTIGUNG des Untermieters zu tun?! Ich empfehle dir, Fragen richtig zu lesen und erst, wenn du diese verstanden hast, zu beantworten. Das, was du meinst, hat mit der Zustimmung zu tun und nicht mit der Anmeldebestätigung. Das sind zweierlei Dinge. Aber ich lass dich dann mal in deinem Halbwissen, weil ich an deiner Antwort erkenne, dass du dich sowieso im Recht wähnst.

  • 0
    Antwort von tucan tucan

    In einer Großstadt meldet das Amt z. B. das so und so viele Bewohner in einem Haus sind. Danach wird z. B. die Mülltonnengröße berechnet und dem Vermieter in Rechnung gestellt. Der wiederum legt das auf seine Mieter um. Ergo will er genau wissen, wem er was, in der Nebenkostenabrechnung, berechnen darf. GEnau das gleiche mit Warmwasser, Stromkosten für das Haus (Treppenaufgang) usw.

    Wenn Du also untervermietest, steigen damit auch die Nebenkosten, die Du wiederum vom Untermieter einziehen kannst.

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    Ah, OK, danke.

    Aber: Wieso reicht dem Vermieter nicht die Info meinerseits, dass da jemand zusätzlich wohnt + Ausweis des neuen Untermieters? Das muss doch reichen...

    Kommentar von tucan tucantucan

    Es soll schon vorgekommen sein, dass sich der Hauptmieter aus dem Staub gemacht hat, dann kann bzw. muss sich der Vermieter am Untermieter schadlos halten und erzählen kann man viel. Mit einer Meldebestätigung hat er einen juristischen Beweis bei streitigkeiten.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wo steht das?

    Kommentar von tucan tucantucan

    Frag einen Anwalt oder studier das Mietgesetz sowie das BGB

  • 0
    Antwort von Capitals Capitals

    HINWEIS:

    Mit Vermieter ist in dem Fall der Eigentümer der Wohnung gemeint (bei dem man sich die Erlaubnis zum Untervermieten holt) und nicht der bereits in der Wohnung wohnende Mieter, der dann ein weiteres Zimmer untervermietet. Mein Fehler, sorry!

  • 0
    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Der Vermieter hat darauf zu achten dass sich der Untermieter ordentlich meldet.. (noch nie ein Meldezettel im Hotel geschrieben???????)

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    "Der Vermieter hat darauf zu achten dass sich der Untermieter ordentlich meldet"

    In welchem § steht das eigentlich?

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    ichamcomputer, wo hast Du das her?

    Kommentar von ichamcomputer ichamcomputerichamcomputer

    Meldegesetz...Ländersache... der Wohnungsgeber ist verpflichtet...(und das ist am besten wenn es das Amt macht..)

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Gibt es nicht.

    Kommentar von ichamcomputer ichamcomputerichamcomputer

    Klugshiter...http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Was hat der Link mit Deiner (falschen) Aussage zu tun? Hilf mir auf die Sprünge?

    Kommentar von ichamcomputer ichamcomputerichamcomputer

    Was willst Du? - ich Meldegesetz - Du gibt es nicht - ich schick Dir den Link ....Sprung...hophop...

    Kommentar von sender sendersender

    Steht nicht in dem Link.

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