ich hab eine Frage zu folgender Situation:
Hier gibt es eine Strasse (ein Strassenname) die ist ca 700m lang und wird durch zwei Strassen durchschnitten. Der vordere Teil bis zur ersten Strasse ist mit "Anlieger frei" gekennzeichnet, danach wird die weitere Durchfahrt durch Pöller verhintert. Der Rest der Strasse ist öffentlich durchfahrbar.
In dem öffentlichen Teil liegt unser Kindergarten, direkt im Anschluss an den "Anlieger frei" Bereich. Sind nun die Besucher des Kindergartens auch berechtigt in den vorderen Teil der Strasse einzufahren, der mit Anlieger frei gekennzeichnet ist.
Sie sind ja Anlieger der Strasse aber nicht des Strassenabschnittes.
Danke
das nicht nicht richtig!!