Hallo erstmal.
Die Situation sieht folgendermaßen aus.
- Die Anliegerstraße
- Ein Fahrradweg der Anliegerstraße und Bundesstraße trennt
- Die Bundesstraße (so wird sie zumindest im Stadtplan beschrieben)
Am Anfang der Anliegerstraße sind Verkehrszeichen 1020-30 und Verkehrszeichen 260 vor zu finden. Die "Besucher" der Gebäuden der Bundesstraße parken in der Anliegerstraße, jedoch ohne das das Grundstück direkt an der Anliegerstraße grenzt. Die Bundesstraße und Anliegerstraße sind jedoch gleichnamig. Dürfen die "Besucher" der gegenüberliegenden Seite dan trotzdem in der Anliegerstraße parken?
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