Hallo, liebe Community!
Das BAG hat seit neuestem Anlernverträge für anerkannte Ausbildungsberufe verboten bzw. für nichtig erklärt. Meine Frage- was ist mit den sog. NICHT ANERKANNTEN Ausbildungsberufen, wie z. B. Frisörgehilfe, Flugbegleiter oder Solariumfachkraft etc. .
Greift das Gesetz auch doch dort? Ich finde keine entsprechenden Verweise auf dieses Gesetz; immer ist nur von ANERKANNTEN Ausbildungsberufen die Rede.
Arbeitgeberkammer und IHK geben keine eindeutige Auskunft, hier komme ich auch nicht weiter. Kann mir jemand eine eindeutige Sachlage darlegen oder mir wenigstens mit entsprechenden Links weiterhelfen?
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar! :-)
Erdnuckel08
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