Der Freund meiner Schwester macht genau so etwas mit einem Kumpel zusammen. Die beiden haben ein Gewerbe (GbR) angemeldet, was ihr auch tun solltet, da ihr sonst wohl schnell das Finanzamt am Hals haben werdet.
Da ihr das nicht im großen Stil machen wollt, kommt da auch erstmal nichts mit Steuern auf euch zu, solange ihr unter einem bestimmten jährlichen Umsatz bleibt (Gewerbesteuer glaub ich ab 24.500 Euro Umsatz).
Was die Umsatzsteuer betrifft, würde bei euch wohl die Kleinunternehmerregelung anwendbar sein (bis 17.500 Euro Umsatz). D. h. ihr müsstet dann auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, könnt aber im Gegenzug auch keine Vorsteuern für von euch gekaufte Sachen für euer Gewerbe geltend machen. Von daher wäre das zu überlegen, diese Regelung in Anspruch zu nehmen oder nicht.
Ihr müsstet lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen (einfache Auflistung von Einnahmen u. Ausgaben) und diese eurer Steuererklärung beifügen. Und wie gesagt, wenn ihr keine großen Umsätze macht, müsst ihr auch trotz Gewerbe keine Steuern zahlen (mit Ausnahme der Einkommenssteuer, da die Einnahmen zu eurem Einkommen zählen).
D.h. wir gehen zum Gewerbeamt, melden das da an und tun einfach im Prinzip Rechnungen schreiben, die wir dann bei der Steuer mit angeben(Private Steuererklärung?) .. irgendwas geltend machen muss nicht sein, so groß ist der Umsastz nicht... Ist es da mit Formular ausfüllen getan? oder muss noch iwie nen Seminar o.ä. besucht werden?
Ja, ihr meldet das beim Gewerbeamt an, listet eure Einnahmen und Ausgaben auf (gibts auch Vorlagen im Internet, z. B. bei Klicktipps.de) und fügt das und ich glaube noch eine sog. Anlage G eurer privaten Steuererklärung bei. Euer Gewinn zählt dann als Einkommen aus dem Gewerbe bei euch beiden zu je 50% (soweit ihr das nicht anders in eurem "Gesellschaftsvertrag" geregelt habt...). Je nachdem, wie hoch euer Einkommen jährlich ist, empfiehlt es sich, etwas Geld zur Seite zu legen, da nach der ersten Steuererklärung u. U. Steuernachzahlungen drohen oder eine Vorauszahlung festgesetzt wird.
Wenn das ganze "größere" Ausmaße annehmen sollte, kann ein Steuerberater natürlich nützlich sein...