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Anlagenverleih - Gewerbe anmelden?

Frage von rennes rennes

Hey,

nen Freund und ich haben jetzt durch die Band eine Recht gute Sammlung an Anlagentechnik angehäuft und diese auch schon bei so manchen Gigs eingesetzt.

Jetzt ist die Frage, wenn wir das ganze vermieten würden mit uns als Techniker dabei, müssten wir uns dann iwie anmelden und Steuern zahlen, oder so? oder zählt das vllt noch unter Privat... ich meine, nicht dass das jetzt genügend wäre um ne ganze Firma aufzumachen, aber für kleine Veranstaltungen sind wir wie geschaffen.

Wer kennt sich denn da mit dem Recht aus?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Steinbeisser1 Steinbeisser1

    Privat ist es keinesfalls

    ... selbst wenn Ihr gegen nur einen "Kleinstverleih" von Equipment und Personal aufmacht. Ist dies dem Finanzamt bekanntzugeben und es werden Steuern hierzu fällig.

    Den Vorteil den Ihr jedoch habt ist, das Ihr dann ggf. eine Geräteversicherung, Fahrkosten; kurz um Ausgaben die von Nöten sind absetzen bzw. gegenrechnen könnt.

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    Antwort von steffi307 steffi307

    Der Freund meiner Schwester macht genau so etwas mit einem Kumpel zusammen. Die beiden haben ein Gewerbe (GbR) angemeldet, was ihr auch tun solltet, da ihr sonst wohl schnell das Finanzamt am Hals haben werdet. Da ihr das nicht im großen Stil machen wollt, kommt da auch erstmal nichts mit Steuern auf euch zu, solange ihr unter einem bestimmten jährlichen Umsatz bleibt (Gewerbesteuer glaub ich ab 24.500 Euro Umsatz).

    Was die Umsatzsteuer betrifft, würde bei euch wohl die Kleinunternehmerregelung anwendbar sein (bis 17.500 Euro Umsatz). D. h. ihr müsstet dann auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, könnt aber im Gegenzug auch keine Vorsteuern für von euch gekaufte Sachen für euer Gewerbe geltend machen. Von daher wäre das zu überlegen, diese Regelung in Anspruch zu nehmen oder nicht. Ihr müsstet lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen (einfache Auflistung von Einnahmen u. Ausgaben) und diese eurer Steuererklärung beifügen. Und wie gesagt, wenn ihr keine großen Umsätze macht, müsst ihr auch trotz Gewerbe keine Steuern zahlen (mit Ausnahme der Einkommenssteuer, da die Einnahmen zu eurem Einkommen zählen).

    Kommentar von rennes rennes

    D.h. wir gehen zum Gewerbeamt, melden das da an und tun einfach im Prinzip Rechnungen schreiben, die wir dann bei der Steuer mit angeben(Private Steuererklärung?) .. irgendwas geltend machen muss nicht sein, so groß ist der Umsastz nicht... Ist es da mit Formular ausfüllen getan? oder muss noch iwie nen Seminar o.ä. besucht werden?

    Kommentar von steffi307 steffi307

    Ja, ihr meldet das beim Gewerbeamt an, listet eure Einnahmen und Ausgaben auf (gibts auch Vorlagen im Internet, z. B. bei Klicktipps.de) und fügt das und ich glaube noch eine sog. Anlage G eurer privaten Steuererklärung bei. Euer Gewinn zählt dann als Einkommen aus dem Gewerbe bei euch beiden zu je 50% (soweit ihr das nicht anders in eurem "Gesellschaftsvertrag" geregelt habt...). Je nachdem, wie hoch euer Einkommen jährlich ist, empfiehlt es sich, etwas Geld zur Seite zu legen, da nach der ersten Steuererklärung u. U. Steuernachzahlungen drohen oder eine Vorauszahlung festgesetzt wird.

    Wenn das ganze "größere" Ausmaße annehmen sollte, kann ein Steuerberater natürlich nützlich sein...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Sobald ihr Geld dafür nehmt ist da nichts mehr mit privat.

    Kommentar von rennes rennes

    d.h. wir müssten sobald wir kohle dafür nehmen würden ein gewerbe anmelden und das ganze richtig abrechnen und versteuern?

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