Ich hole gerade im Eilverfahren die Steuererklärung für 2008 nach, ist eigentlich auch nicht so wild, weil es nicht viel ist.
Ich habe bisher jedes Jahr immer die Anlage V ausgefüllt, weil wir in unserem Dreifamilienhaus eine Wohnung vermietet hatte, seit Ende 2007 steht die Wohnung jedoch leer in folge eines Wasserschadens. Wo kein Mieter, da keine Einnahmen aus Vermietung und Verpacktung... muss ich dann diesen Bogen überhaupt ausfüllen, denn für eigengenutzten Wohnraum kann ich ja nichts absetzen?
Wenn du das bereits in deiner Steuererklärung für 2007 mitgeteilt hast, dann brauchst du keine Anlage V abzugeben. Das Finanzamt wird wahrscheinlich bei dir nachfragen was mit der Anlage V ist.
Wenn es eine Kündigung bzw. Vereinbarung gibt zw. Vermieter und Mieter (wg. dem Wasserschaden bzw. über die Beendigung des Mietvertrags)würde ich diesen der Steuererklärung beilegen.
Ausfüllen ja, um dumme Fragen zu vermeiden. Außerdem ist die Wohnung ja noch da, wenn auch leer.
Hmm, ungenutzt heißt doch nicht automatisch eigengenutzt!! Ich würde die Kosten (Versicherung, Grundsteuer usw. usf.) absetzen und halt 0 € Einnahmen gegenrechnen.
Vielleicht wäre steuerfachliche Hilfe doch nicht ganz so unnütz....
Du nutzt den Wohnraum ja nicht selber, Du hast lediglich einen Leerstand. Die Kosten laufen aber weiter, oder hast Du keine Ausgaben?
Dazu kann es nur sein, dass das Finanzamt Dir unterstellt, dass die Vermietungsabsicht fehlt.
Sprich mal mit einem Steuerberater...
Steuerberater kosten Geld und das lohnt nicht, da die Erklärung eh eine Nullnummer wird und Geldausgeben, wo nix retour kommt lohnt nicht. Und Wohnungen mit heruntergekommener Decke kann man kaum vermieten...
Ich frage ja nur, weil eine nicht vermietete Wohnung auch Dein Geld kostet...
Hatte ich bei der Steuererklärung 2007 schon mitgeteilt, kann es zur Sicherheit ja nochmals befügen.